Das wird manchen Verbraucherschützer auf die Palme bringen: Die Regierung will den “Widerrufsjoker” abschaffen – sogar nachträglich für Altverträge. Im letzten Moment hat sie dies in ein schon laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebaut.
Wer einen Kredit zum Wohnungs- oder Hausbau aufgenommen hat, verliert damit sein “ewiges” Widerrufsrecht. Bisher konnten sich Darlehnskunden unbegrenzt lange auf (tatsächliche oder vermeintliche) Formfehler berufen, um von einem alten Vertrag mit hohen Zinsen loszukommen. Doch war das Argument der mangelhaften Rechtsbelehrung oft nur vorgeschoben: In Wirklichkeit will man die mittlerweile niedrigen Zinsen nutzen. Das ist auch deshalb anrüchig, weil Banken früher beim besten Willen nicht sicher sein konnten, wie ein Kunde korrekt zu belehren ist: Selbst der Mustertest, den das Bundesjustizministerium damals formulierte, wurde von manchen Richtern verworfen.
Einige Anwaltskanzleien haben aus dem “Widerrufsjoker” ein eigenes Geschäftsmodell gemacht. Dass dieser nun beerdigt wird, ist nur fair: Betroffene haben nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch drei Monate Zeit, etwaige Ansprüche anzumelden.
[…] Achtung: im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie der EU plant die Bundesregierung die Abschaffung des “Widerrufsjokers” für Immobilienkredite. Betroffene sollen Ansprüche nur noch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes anmelden können! Handeln Sie also schnell! Siehe dazu Cash.Online vom 12.10.2015 “Immobilienfinanzierung: Abschaffung des Widerrufsjokers” und FAZ vom 8.10.2015 “Der Joker stirbt”. […]