Nach dem ersten Prozesstag durften sich die früheren Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking und Holger Härter halbwegs zurücklehnen: Der Strafprozess gegen sie ist reibungslos angelaufen, was für sich schon ein Segen ist. Und die Staatsanwälte machten nicht unbedingt einen überzeugenderen Eindruck als die beiden Ex-Manager und ihre Verteidiger.
Allerdings haben die Strafverfolger mit ihrer im letzten Moment nachgeschobenen zweiten Anklage vielleicht den verfänglichsten Punkt attackiert, den es im Übernahmekampf mit Volkswagen gab. Dass Vorstand und Aufsichtsrat heimlich schon von Anfang an gern den Wolfsburger Konkurrenten geschluckt hätten, wie die Anklage seit jeher vermutet, ist zwar nicht auszuschließen. Doch die innersten Wünsche der Manager werden sich kaum beweisen lassen.
Anders könnte es bei der letzten (und nun auch noch angeklagten) Verlautbarung vom Oktober 2008 liegen, man wolle und könne sich VW nun doch ganz einverleiben. Das Kapitalmarktrecht ist noch ziemlich jung, zudem vom Europäischen Gerichtshof geprägt und dementsprechend streng. Zu dessen Straftatbeständen gibt es bislang kaum Grundsatzurteile.
Allerdings: Dass ein Gericht jemanden verurteilt, gegen den es die Anklage erst gar nicht zulassen wollte, ist auch nicht gerade wahrscheinlich.