Das letzte Wort

Eine Dummensteuer

Für Touristen und Hotelbetreiber ist sie ein Ärgernis, für klamme Kommunen ein Labsal: die Bettensteuer. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie schon zurechtgestutzt, indem es Geschäftsreisende davon ausgenommen hat. Nun soll nach dem Willen der Beherbergungsbranche das Bundesverfassungsgericht auch noch für Touristen die Abgabe zu Fall bringen.

Die Erfolgsaussichten dürften begrenzt sein: Die diffizile Begründung, es handele sich um eine verkappte Umsatzsteuer, hat schon den Bundesfinanzhof nicht überzeugt. Schließlich lässt das Grundgesetz Städten und Gemeinden einen weiten Spielraum, Steuern zu erfinden.

Juristisches Unbehagen bereitet der Übernachtungsobolus trotzdem. Denn gestresste Hotelangestellte werden an der Rezeption weder ernsthaft prüfen können noch wollen, ob jemand wirklich in dienstlichen Angelegenheiten unterwegs ist. Durch dieses Mogelpotential mutiert die Abgabe zu einer “Dummensteuer”, was sich mit Gerechtigkeit und Gleichheitsgebot nur schwer verträgt. Der Aufwand für die Hotelbetriebe ist groß, der Wirrwarr für Vielreisende kaum durchschaubar.

Kommunen sollten daher bei allen Nöten, die viele Kämmerer umtreiben, lieber nach einer solideren Einnahmequelle suchen. Denn die Matratzenmaut schafft mehr Verdruss als Nutzen.

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