Es gibt ein Grundrecht auf Bargeld. So lässt sich zusammenfassen, was kein Geringerer als der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu Plänen sagt, Höchstgrenzen für Barzahlungen einzuführen und große Geldscheine abzuschaffen.
Dafür sprechen nicht nur Vertragsfreiheit und Privatautonomie, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Noch wichtiger ist das Grundrecht auf “informationelle Selbstbestimmung”, das die Karlsruher Richter schon vor mehr als 30 Jahren zur Volkszählung aus der Taufe gehoben haben. Seither haben sie immer wieder und in ganz verschiedenen Fällen betont: Ohne konkreten Anlass und Verdacht darf der Staat seine Bürger nicht überwachen.
Mit diesem Verbot wäre eine Pflicht, künftig bei jedem Kauf oder sonstigen Geschäft im Wert von mehr als 5000 Euro eine “Papierspur” zu hinterlassen, nicht vereinbar. Auch ein Zwang, beliebige Summen mit kleinen Scheinen zu bezahlen, wäre eine unverhältnismäßige Gängelung der Bürger.
Doch Obacht: Kämen solche Regelungen von der europäischen Ebene, könnte das Bundesverfassungsgericht dagegen kaum etwas ausrichten. Das Grundgesetz steht im Rang unter jeglicher EU-Direktive.
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