Der Mindestlohn dürfte im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze vernichtet haben – zumindest in der Justiz hat seine Einführung aber keinen Schaden angerichtet. Denn die Zahl der entsprechenden Klagen an den Gerichten ist minimal.
Dementsprechend schnell hat das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz den wichtigsten Punkt geklärt: Arbeitgeber, die vor einem Jahr das Salär nicht auf 8,50 Euro je Stunde anheben wollten, durften ihre teurer gewordenen Beschäftigten nicht mittels einer sogenannten Änderungskündigung vor die Tür setzen — etwa indem sie Sonderzahlungen streichen und auf den normalen Lohn anrechnen. In aller Regel, so die Bilanz von Deutschlands oberster Arbeitsrichterin, zahlen die Unternehmen brav.
Kein Wunder angesichts engmaschiger Kontrollen und drakonischer Strafgelder. Der bürokratische Apparat, den die schwarz-rote Bundesregierung dafür auf die Beine gestellt hat, ist allerdings ein Irrwitz; die Dokumentationspflichten, die noch den kleinsten Bäckerladen treffen, sind es ebenso.
Doch das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen. Wer mehr als eine Million Zuwanderer jährlich in den Arbeitsmarkt integrieren will, muss überzogene Standards absenken. Denn kaum einer der Migranten entspricht dem Idealbild des syrischen Zahnarztes. Die allermeisten sind keine Fachkräfte und können nicht einmal Deutsch.