Die Kaffeesatzleserei hat ein Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat verlauten lassen, was passiert, wenn die Politik sich nicht bis Ende Juni auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigt – nämlich erst mal gar nichts.
Bisher gab es Warnungen, dass dann automatisch die Vergünstigungen für Firmenerben wegfielen. Manche hatten sich dagegen ausgemalt, der Staat dürfe in dem Fall von Erben (und Beschenkten) überhaupt kein Geld mehr kassieren.
Mit dem Signal aus Karlsruhe ist leider etwas Druck aus dem Kessel gewichen: Der Streit zwischen SPD und CSU darüber, wie groß die Privilegien für Betriebsvermögen künftig ausfallen sollen, droht sich nun noch länger hinzuziehen.
Vielleicht wäre das aber auch die Chance für einen ganz neuen Anlauf, der bisher oft mit dem Argument der “knappen Zeit” hinweggefegt wurde. Denn eine viel bessere und einfachere Lösung wäre ein deutlich niedrigerer Steuersatz als bisher – dafür fast ohne Ausnahmen. Zumal der aktuelle Koalitionsentwurf mit einem erheblichen Risiko behaftet ist, auch wieder an den obersten Richtern zu scheitern. Und die werden beim nächsten Urteil mit dem widerspenstigen Gesetzgeber vermutlich “kurzen Prozess” machen.