Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Grenzenlos arbeitslos

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Die Freizügigkeit in der EU ist für Arbeitnehmer und Selbständige geschaffen worden, nicht aber zur Einwanderung in die Sozialsysteme. Dazu ist das Wohlstandsgefälle in Europa zu groß. Diese Grundidee, die den europäischen Regelungen zugrunde lag, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun gegen ein Schlupfloch durchsetzen, das das Bundessozialgericht aus heiterem Himmel aufgerissen hat.

Derzeit erhalten schon fast eine halbe Million EU-Ausländer Sozialhilfe oder „Hartz IV“ – vor allem Polen, Italiener, Bulgaren und Rumänen. Bliebe die neue Rechtsprechung in Kraft, dürfte dies eine Sogwirkung entfalten. Doch künftig sollen arbeitslose EU-Ausländer hierzulande erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch auf solche Sozialtransfers erhalten – und nicht schon, wenn sie sich sechs Monate lang auf welche Weise auch immer aus eigener Kraft durchgeschlagen haben.

Das in der Koalition offenbar unumstrittene Projekt ist nur vernünftig: Die Betroffenen können sich schließlich in ihrem Heimatland arbeitslos melden. Bleibt zu hoffen, dass die Politik dies auch regeln darf – und nicht wieder oberste Gerichte das Gesetz für menschenrechtswidrig erklären.


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  1. HarryCharles sagt:

    Juristen möglicherweise als Steigbügelhalter der Mafia
    Bei seiner Dankesrede im Rahmen der Entgegennahme des Literaturnobelpreises hat der norwegische Dichter Knut Hamsun sich u.a. folgendermaßen über “junge Rechtsleute” (Juristen) geäußert: “…sie die alt geboren, die niemals dabei sind…”. Darin kommt seine Verachtung zum Ausdruck gegenüber Charakteren, die zwar studiert, aber sonst an Persönlichkeit wenig zu bieten haben. Ganz nebenbei gesagt, als Vertreter des von Nietzsche propagierten Herrenmenschenideals sah Hamsun sein Ideal verkörpert in der Figur seines “Leutnant Willatz Holmsen”, eines autoritären, selbstsicheren, mit allen Wassern gewaschenen, in allen Belangen überlegenen Alphamannes. Nun, wie immer man zu Hamsun stehen mag, so ganz unrecht hat er ja nicht. Schon oft in der Vergangenheit haben sich welt-fremde, lebensferne, mit wenig Persönlichkeit ausgestattete Juristen vor den Karren zwielichtiger Gestalten spannen lassen. Man weiß, dass vor allem in den südeuropäischen Ländern die Mafia in vielen Bereichen die Finger im Spiel hat. Und selbst wenn nicht, Südländer (und das ist hier nicht rassistisch gemeint, sondern beschreibt einfach nur zu beobachtende Charakteristika) sind sehr, na sagen wir “pragmatisch” orientiert, d.h. sie suchen immer ihren Vorteil. Wenn es also eine Möglichkeit gibt, in unsere Sozialsysteme einzuwandern und sich auf Kosten der Steuerzahler einen lauen Lenz zu machen, warum sollten sie sie nicht nutzen, sofern man sie nicht davon abhält? Wenn aus Mexiko illegale Einwanderung in die USA stattfindet, so ist das oft von der (Drogen-)Mafia gesteuert. Die weiß natürlich, wie die weltfremden Wohlstandsbürger im Norden ticken und dass man sie durch den Appell an ihre Humanität leicht vor den Karren spannen kann. Also wird durch Drücken auf die Tränendrüse der Schuldreflex ausgelöst, um Widerstände gegen die illegale Einwanderung zu beseitigen. Aber zurück zu unseren “Menschenrechts”-Juristen. Unter anderem Tucholsky hat zu seiner Zeit beobachtet, dass die Justiz auf einem Auge blind ist. Damals war es das rechte. Was hat sich geändert? Nicht viel. Nur, dass unsere Justiz heute auf dem linken Auge blind ist, und alles was ihr eine sehr kalkulierende Mafia unterschiebt wird sie umsetzen. Juristen dieser Prägung fehlt es an Erfahrung, an Welt- und Realitätsverständnis. Es gibt auf dieser Welt wesentlich mehr durchtriebene Gauner als Notleidende. Das entspricht wohl eher den Realitäten. Wenn unsere Juristen Persönlichkeit hätten, würden sie diese Wahrheit an sich heranlassen, statt permanent zu versuchen, sich in eine falsche Richtung zu profilieren. Auch die Asylkrise geht auf ihr Konto: Ausgangspunkt des Ganzen ist ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2012, wonach ab diesem Zeitpunkt jedem Asylbewerber Sozialleistungen in Höhe des ALG II (Hartz IV) zugesprochen wurden. Dass mit einem gewissen zeitlichen Versatz die internationale Mafia und die ihr angegliederten Schlepperbanden darauf aufmerksam würden und im Verein mit wohlstandsmelancholischer Bourgeoisie (grün-schwarz vor allem), die ihrerseits die sogenannte “Willkommenskultur” schufen dann den Asylstrom in Gang setzen würden überrascht nicht. Das Ausmaß an Naivität hierzulande und die Arglosigkeit mit der man sich vor den Karren der Mafia spannen lässt allerdings schon. Es braucht Leute mit Durchblick um diesem unwürdigen Spiel (und dazu gehört die kalkulierte Massenweinwanderung aus dem Süden in unsere Sozialsystem) ein Ende zu machen.

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