Die Freizügigkeit in der EU ist für Arbeitnehmer und Selbständige geschaffen worden, nicht aber zur Einwanderung in die Sozialsysteme. Dazu ist das Wohlstandsgefälle in Europa zu groß. Diese Grundidee, die den europäischen Regelungen zugrunde lag, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun gegen ein Schlupfloch durchsetzen, das das Bundessozialgericht aus heiterem Himmel aufgerissen hat.
Derzeit erhalten schon fast eine halbe Million EU-Ausländer Sozialhilfe oder „Hartz IV“ – vor allem Polen, Italiener, Bulgaren und Rumänen. Bliebe die neue Rechtsprechung in Kraft, dürfte dies eine Sogwirkung entfalten. Doch künftig sollen arbeitslose EU-Ausländer hierzulande erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch auf solche Sozialtransfers erhalten – und nicht schon, wenn sie sich sechs Monate lang auf welche Weise auch immer aus eigener Kraft durchgeschlagen haben.
Das in der Koalition offenbar unumstrittene Projekt ist nur vernünftig: Die Betroffenen können sich schließlich in ihrem Heimatland arbeitslos melden. Bleibt zu hoffen, dass die Politik dies auch regeln darf – und nicht wieder oberste Gerichte das Gesetz für menschenrechtswidrig erklären.