Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Vom Rechts- zum Richterstaat

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Warum müssen Sozialbehörden Asylbewerbern mehr Geld zahlen, als der Bundestag beschlossen hat? Weil das Bundesverfassungsgericht dies im Jahr 2012 so verfügt hat. Das damals nur wenig beachtete Urteil gilt im Rückblick als einer der ersten Auslöser für die Migrationswelle, die sich seither – zunächst vor allem vom Balkan –  auf die Reise nach Deutschland gemacht hat.

Vor einem halben Jahr diente es zudem dem Bundessozialgericht als Argument, um eine weitere Regelung auszuhebeln, die die Leistungen an Arbeitslose aus anderen EU-Staaten beschränken sollte. Die Bundesregierung will nun versuchen, wenigstens diese Vorgabe gesetzlich festzuzurren – in der Hoffnung, dass die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes nicht auch diesmal wieder die Entscheidung des demokratisch gewählten Parlaments hinwegfegen.

Leider gerät zunehmend in Vergessenheit, dass die Justiz nach unserer Verfassung nur die dritte Gewalt ist und nicht die erste. Das ist nämlich der Souverän. Dieser soll mittels Stimmabgabe an der Wahlurne die Politik bestimmen, nicht ein gutes Dutzend Verfassungsrichter. Allesamt Juristen, die von ihrem Status – und meist auch ihrer Biographie her – weit von der Lebenswirklichkeit vieler Bürger entfernt sind. Staatsrechtsprofessoren und ehemalige Bundesrichter dominieren die beiden Senate. Nicht einmal einen einzigen Rechtsanwalt gibt es dort derzeit.

Wer zwischen dem Karlsruher Schlossbezirk und seiner Wohnung oder seinem Häuschen in einem gutbürgerlichen Wohnviertel pendelt, vergisst schnell, was den Alltag vieler Menschen ausmacht. Und tut sich dann allzu leicht damit, den Sicherheitsbehörden wichtige Instrumente im Kampf gegen islamistische Massenmörder aus der Hand zu schlagen – wie jüngst nur vier Wochen nach den blutigen Terroranschlägen von Brüssel. Ein Urteil, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zu Recht kritisiert haben.

Dieser Irrweg der Verrechtlichung und Entdemokratisierung pflanzt sich zu allem Überfluss auf europäischer Ebene fort. Sicher ist es gut, dass mittlerweile auch Frauen in der Bundeswehr Dienst an der Waffe leisten können. Aber ist es wirklich richtig, dass der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik dazu im Jahr 2000 gezwungen hat? Der Bundestag sah sich daraufhin genötigt, in diesem Punkt sogar das Grundgesetz zu ändern.

Doch die Luxemburger Richter stehen nicht nur über den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedsländer. Längst haben sie sich sogar vom europäischen Gesetzgeber emanzipiert. Im „Fall Mangold“ mischten sie im Jahr 2005 das deutsche Arbeitsrecht auf, indem sie eine deutsche Gesetzesvorschrift zur Befristung von Arbeitsverträgen kippten. Eine schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte sie verabschiedet, um die Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser zu erhöhen. Eine passende EU-Richtlinie gegen Diskriminierung war zwar noch gar nicht in Kraft getreten. Doch zauberten die Richter einen „allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts“ aus dem Hut, mit dem sie sich über die Beschlüsse von Europaparlament und Ministerrat hinwegsetzten. In einem Rechtsstreit übrigens, der erkennbar von zwei gewerkschaftlich orientierten Rechtsanwälten fingiert worden war, indem der eine den anderen nur deshalb „angestellt“ hatte, um sich dann verklagen lassen und den Prozess nach Luxemburg tragen zu können.

Seit die Grundrechtecharta der EU in Kraft getreten ist, sind die Europarichter erst recht entfesselt. Mit ihren Grundsatzurteilen für ein angebliches „Recht auf Vergessenwerden“ und gegen die Vorratsdatenspeicherung sind sie – was auch immer man inhaltlich von diesen Fragen halten mag – den gewählten Volksvertretern in Brüssel und Straßburg spektakulär in den Arm gefallen. Auch haben sie den Geltungsbereich der Charta dermaßen auf rein nationale Vorschriften ausgedehnt, dass sich wiederum die Karlsruher Verfassungsrichter verschnupft zeigen. Zu alldem kommt noch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention entscheidet – und Deutschland etwa zur Freilassung etlicher Schwerstverbrecher aus der Sicherungsverwahrung verurteilt hat.

All das zeigt: Die Politik muss endlich den Primat des Handelns zurückgewinnen. Die höchsten Gerichte müssen sich wieder auf ihre wahre Aufgabe besinnen, nämlich nur bei eindeutigen und schwerwiegenden Verstößen gegen Grund-, Menschen- oder Bürgerrechte einzuschreiten. Politiker müssen hingegen öfter den Mut finden, sinnvolle Reformen zu beschließen, statt in vorauseilendem Gehorsam vor etwaigen Gerichtsurteilen einzuknicken. Zur Redlichkeit gehört dann aber auch, dass die jeweilige Opposition und manche Medien eine Niederlage in Karlsruhe, Luxemburg oder Straßburg nicht als „Ohrfeige für die Regierung“ geißeln. Wenn die Politik handlungsfähig bleiben will, muss sie rechtliche Grenzen gelegentlich auch einmal austesten. Schließlich gilt das Bonmot „zwei Juristen – drei Meinungen“ auch am Bundesverfassungsgericht, wie die zahlreichen Minderheitsvoten in den dortigen Urteilen zeigen.


2 Lesermeinungen

  1. MartinVetter sagt:

    Oh, danke
    dass sie mein Unbehagen mit relevanten Beispielen in passende Worte gefasst haben. Das Unbehangen begann mit Urteilen zum Hochschulrecht, in denen Vorschriften bis auf Stellen nach dem Komma erlassen wurden und der Zulässigkeit von “Soldaten sind Mörder” (Man ersetze gedanklich einmal die Soldaten durch eine aktuell gehegte Minderheit. Ich war und bin, vielleicht notwendig zu sagen, kein Soldat). Eine Abhilfe nennt der Blog leider nicht. Eine Möglichkeit wäre das blanke Ignorieren, das hat man ja an Verträgen und Gesetzen ganz gut geübt. Da ich aber den Rechtsstaat für das absolut höchste politische Gut halte, fällt das weg. Eine andere Möglichkeit wäre eine Instanz über dem Verfassungsgericht. Z.B. eine qualifizierte Mehrheit von Bundestag und -rat. Ähnlich wie bei Volksbefragungen, die zwar Signale setzen dürfen, über die man sich aber hinwegsetzen darf. Am besten wäre allerdings eine Abstimmung des wahren Souveräns.

    • Joachim Jahn sagt:

      Für die bessere Lösung hielte ich eine Zwei-Drittel-Mehrheit statt der einfachen Mehrheit wie bisher als Voraussetzung dafür, dass z.B. das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz verwirft. Schließlich gilt ein solches Quorum auch zugunsten eines jeden Mörders vor dem Schwurgericht, da sollte das ein demokratisch gewähltes Parlament auch verlangen können. Die Idee ist vor Längerem in Deutschland auch mal diskutiert worden, aber leider wieder in Vergessenheit geraten.

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