Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Digitalisierung der Anwälte ausgesetzt

BeA macht die Anwälte verrückt. Gemeint ist das “besondere elektronische Anwaltspostfach”. Doch der digitale Postkasten, den manche Juristen vor allem aus Haftungsgründen fürchteten, ist wohl ausgebremst. Wie Marcus Werner, selbst Anwalt, dieser Zeitung mitteilte, hat der Anwaltsgerichthof Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer auf seine Klage hin bereits rechtskräftig untersagt, das BeA scharfzustellen, ohne dass die Betroffenen dem zugestimmt haben – “in ungewöhnlich deutlichen Worten”, wie er sagt. Es wird vermutet, dass das BeA aus technischen Gründen nur für alle oder keinen aktiviert werden kann, daher könnte sich die Digitalisierung der Anwaltspost nun verzögern.

Der Gesetzgeber hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) verpflichtet, die sichere elektronische Kommunikation für die Anwälte aufzusetzen. Doch es gab harsche Kritik an der Umsetzung: Denn auch ohne Zustimmung der Anwälte wollte die Brak das Postfach scharfschalten – und so möglicherweise Haftungsfälle verursachen. Werner hatte gegen diese ungefragte Digitalisierung geklagt. Verpflichtend ist die Kommunikation per BeA zwischen Anwälten und Gerichten spätestens ab 2022, ins Postfach schauen müssen sie gemäß einer geplanten Rechtsänderung jedenfalls ab 2018. Bis dahin herrscht bei vielen Unsicherheit. Kürzlich hatte daher der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, den Bundesjustizminister Heiko Maas im Interview mit dieser Zeitung aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen.