Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Exklusiv: Eine “Charta der Digitalen Grundrechte der EU”

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Wer sich gefragt hat, welche Themen der Europapolitiker Martin Schulz für seinen Antritt als SPD-Kanzlerkandidat mitbringt, bekommt nun eine Antwort: Schutz in der digitalen Welt gehört jedenfalls dazu. Mir liegt der Entwurf für eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ vor (Stand 6. November 2016), die Schulz angeblich in wenigen Tagen einem Ausschuss des Europaparlaments zur Abstimmung vorlegen will – mit dem Ziel, eine „verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen. Angeblich wurde der Text schon in alle EU-Sprachen übersetzt.

Geschrieben hat an dem Werk die “Zeit-Stiftung”. Eine Sprecherin der Stiftung wollte jedoch keine weitere Auskunft geben. Man habe sich schließlich einen Zeitplan für die Veröffentlichung ausgedacht und entsprechend Anzeigen in Zeitungen gebucht, daran möchte man jetzt festhalten und nicht verfrüht Informationen preisgeben. Es könnte also sein, dass der mir vorliegende Entwurf noch einmal überarbeitet wurde.

Das möchte man jedenfalls hoffen: Was sich nämlich unbefangen liest wie ein Wunschzettel gegen Hass, Datenmissbrauch und Diskriminierung im Internet, ist bei näherem Hinsehen ein Generalangriff gegen Internetdienste – und bereitet einen radikalen Umbau der EU-Medienwirtschaft vor. Das Dokument enthält viele so genannte „Grundrechte”. Allerdings dienen viele der Vorschriften nicht der Abwehr staatlicher Eingriffe, sondern sollen diese erst legitimieren.

Augenfälligstes Indiz für eine Medienumwälzung: Es sei ein „pluraler öffentlicher Diskursraum” sicherzustellen. Hier ergreift offenbar die Trump-Panik die Politik: Soziale Netzwerke sollen aus den Fängen der Hetzer und Extremisten befreit werden, durch Regulierung des Diskurses. Ähnliche Vorgaben enthält bislang nur das Rundfunkrecht: Was im ZDF oder auf RTL gezeigt wird, muss vorher durch pluralistisch besetzte Gremien abgesegnet werden. Derlei Vorgaben kommen nun offenbar auch auf Internetanbieter zu. Da die Charta in Brüssel vorgestellt wird, ist anzunehmen, dass die Regulierung dort ihren Ausgangspunkt nehmen wird. Ob eine europäische Regelung gegen oft europakritische, völkisch-gefärbte Hassrede hilft, darf man allerdings bezweifeln. 

Hebel für die Durchsetzung von Pluralismus wird aller Voraussicht nach der Algorithmus sein. Zu dieser These passt das “Grundrecht”, demzufolge die Kriterien für Algorithmen offengelegt werden sollen.

Auch gegen Hassrede und Mobbing sollen die „Grundrechte” helfen – erlegen jedoch Internetanbieter zunächst Pflichten auf und bedrohen möglicherweise sogar die Presse- und Meinungsfreiheit. „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.” Verhindern! Hier wird also ein Vorabschutz gegen Rufschädigunggefährdung gewünscht, der sich in einem schärferen Pflichtenkatalog für Internetanbieter niederschlagen dürfte. Deutlich macht das der nächste Absatz: „Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten“ sind demnach verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten. Das ist eine Abkehr von der derzeitig im EU-Recht festgelegten Regel, dass Google, Facebook und ähnliche Anbieter nicht zu einer Vorabkontrolle der Kommunikation gedrängt werden sollen. Unklar ist auch, ob „ernsthafte Rufgefährdung” auch Journalisten verboten sein soll – oder Bloggern, die etwa den pikanten Skandal eines Politikers publik machen.

Die Digitale Charta greift auch die große Hoffnung der europäischen Digitalwirtschaft auf: Die Künstliche Intelligenz. Deren Einsatz soll „vom Gesetzgeber reguliert werden“.

Bemerkenswert ist schließlich die Einführung eines „Rechts auf Nichtwissen” in Artikel 2 („Freiheit”). Ein solches wird bislang vor allem im Rahmen der Gendiagnostik diskutiert. Im digitalen Kontext könnte es dazu führen, dass Anbieter bestimmte Rückschlüsse aus Fitness- und Gesundheitsdaten nicht ziehen und dem Nutzer mitteilen dürfen.

Schulz betritt, so es alles kommt wie mir zugetragen, mit dem Text Neuland: Bereits die Methode der Willensbildung ist neu. Am Entwurf schrieb die „Zeit”-Stiftung mit und er soll im Vorwege großflächig in Zeitungen beworben werden, beginnend am 1. Dezember. Die Idee der Verfasser, dem Vernehmen nach: Die Charta soll eine bürgergegebene, überparteiliche Verfassung sein, freilich formuliert durch Rechtsexperten. Dass die Charta nur so trieft von der sozialdemokratischen Idee, das Internet dem Rundfunkrecht zu unterwerfen, werden zunächst nur Fachleute erkennen.

Auf dem Gebiet des Datenschutzes wird teils lediglich heutiger Schutz nachgezeichnet – teils werden aber höhere Standards veranschlagt. So soll jeder ein „Recht auf Verschlüsselung seiner Daten“ haben, aber mit „höchstmöglichem Schutz“. Letzteres ist eine kaum erfüllbare Forderung, da technische Möglichkeiten sich schnell überholen. Gemäß heutigem Datenschutzrecht ist es üblich, den Stand der Technik für die Datensicherung zu verlangen.

Die Vorschläge gehen zurück auf einen Gastbeitrag, den Schulz vor etwa einem Jahr in der „Zeit“ veröffentlicht hatte. Einen Monat später hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine „Charta“ veröffentlicht – allerdings wesentlich weniger detailliert und auch in der Stoßrichtung verschieden. Ob das Werk tatsächlich den Rang einer EU-Grundrechte-Charta erlangen soll, ist fraglich. Dann jedenfalls wünscht man dem Werk auch sprachliche eine Überarbeitung – was soll es zum Beispiel bedeuten, dass die “Würde des Menschen” das “Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein” muss? Was unterscheidet eigentlich ein Ziel und einen Zweck in diesem Zusammenhang?

Unterschrieben wurde die Charta offenbar von allerlei Prominenten. Wer genau, darüber schweigt die Stiftung noch. Ein namhafter Staatsrechtler und angeblicher Unterzeichner aus Berlin konnte sich im Telefonat jedoch nicht erinnern, ob er die letzte Fassung tatsächlich unterzeichnet habe oder nicht – das Umlaufverfahren sei etwas unübersichtlich, sagte er.  Ein anderer namhafter Staatsrechtler aus Hamburg hat zwar unterzeichnet, will das aber “aus Gründen der Loyalität” nicht veröffentlicht sehen – noch nicht.


8 Lesermeinungen

  1. […] Grundrechte der Europäischen Union“ mit ihrem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen, der in den letzten Tagen bereits für einige Debatte im Netz gesorgt […]

  2. […] FAZ und VICE-Motherboard brachten diese Woche als Fake-News (im Sinne einer Zeitungsente), dass mit der Charta ein verfassungsgebender Prozess auf EU-Ebene eingeleitet werden solle. Das stimmt nicht. Die Charta soll symbolisch dem EU-Parlament übergeben werden. Sie hat damit die Funktion einer Petition. Mehr nicht. […]

  3. HaarigerHarry sagt:

    Titel eingeben
    Für das dann notwendige “Wahrheitsministerium” (Orwell) bietet sich der “Verfassungsschutz” an. Aus Gründen.

  4. […] Grundrechte der Europäischen Union“ mit ihrem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen, der in den letzten Tagen bereits für einige Debatte im Netz gesorgt […]

  5. cteiwes sagt:

    Zensur
    Du “Arsc..och” sagte er. Noch während des Ausspruchs merkte er, dass er den Raum mit Meinungsfreiheitsklasse C betreten hatte. Fatal. Der ROS-Bot (Rights Of Speach) hatte ihn schon längst abgefangen. Das MVD (Mund Verschluss Device) schmerzte. Das ausgerechnet am 10 Jahrestag der Grundrechte Charta. “ROS Verstoss 2.Klasse. 2 Stunden MVD. Dann können sie für 4000 credits wieder vollen ROS erhalten. Denken sie daran, beim nächsten Verstoss rutschen sie in Klasse 3.

  6. […] Wer sich gefragt hat, welche Themen der Europapolitiker Martin Schulz für seinen Antritt als SPD-Kanzlerkandidat mitbringt, bekommt nun eine Antwort: Schut  […]

  7. ahenicke sagt:

    Titel eingeben
    Unter dem Kampf gegen den Haß geht sie dahin, die Meinungsfreiheit. Und Menschen wie ich reiben sich verwundert die Augen, wie leicht das dann doch zu gehen scheint.

  8. Avvocato sagt:

    Verbotspartei
    Ob sich in der SPD überhaupt noch jemand an Willy Brandt und die Reformen der sozialliberalen Koalition erinnert?
    Die Populisten Schulz und Verbotsminister Heiko anscheinend nicht.

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