Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Digitale Charta: Roadmap und Nicht-Unterzeichner

| 3 Lesermeinungen

Die Charta für Digitale Grundrechte ist veröffentlicht. Kritische und positive Anmerkungen finden sich dort und an verschiedenen Stellen im Netz. Im Zwiegespräch und teils öffentlich wird nun beschwichtigt, eine verfassungsgebende Versammlung sei überhaupt nicht beabsichtigt. Bei “Netzpolitik” sprach man sogar – ein bisschen unkollegial – von “Fake News”, freilich ohne den Autoren vorher zu fragen, warum er denn von diesem angeblichen “Ziel” der Charta sprach. Und Jan Albrecht sagt: “Es gibt keinen Fahrplan hin zu einer verfassungsgebenden Versammlung.” 

Sicher?

Die Initiatoren planten zumindest teilweise offenbar erheblich mehr. Das belegt eine E-Mail von Yvonne Hofstetter. Sie schrieb:

“Nach dem Erscheinungstermin am 1. Dezember wird der Entwurf folgenden Weg nehmen:

  1.       Voraussichtlich am 05.12.2016 wird Martin Schulz eine Abordnung der Initiatoren mit protokollarischen Ehren im EU-Parlament empfangen. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Berichterstattung in den Medien.

  2.       An demselben Tag findet eine Ausschusssitzung des EU Parlaments statt, bei dem die Abordnung der Initiatoren erklärt, warum wir eine Grundrechte-Charta für das digitale Zeitalter wünschen.

  3.       Der Ausschuss wird den Entwurf beraten und sich entscheiden, ob er dem EU-Parlament daraufhin den Vorschlag unterbreiten wird, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.”

Yvonne Hofstetter hat die Authentizität bestätigt sowie, dass das Büro Martin Schulz den Fahrplan kennt. Außerdem “sollten” den Plan die Initiatoren kennen, “sofern sie an den Treffen der Initiatoren teilgenommen haben”. Außerdem: “Die Erstunterstützer kennen den Fahrplan dann, wenn sie von den Initiatoren, von denen sie nominiert und betreut wurden, darauf hingewiesen wurden.”

Meinte Johnny Hausler das damit, wenn er sagt, die Charta möge doch in Brüssel “etwas weiter kommen“? Edit: Er hat geantwortetDie Stiftung antwortete auf meine Anfragen ausweichend, dementierte den Fahrplan aber nicht. 

Es stimmt: Eine Verfassungsänderung auf EU-Ebene ist ein unglaublich dickes Brett – allerdings hat das Europaparlament den passenden Bohrer durchaus erhalten. Seit dem Lissabon-Vertrag kann es tatsächlich Gesetzesvorschläge machen (Art. 48 AEUV). Ob es allerdings geschickt ist, mit einem deutschen Vorschlag über Brüssel die deutsche Rechtslage zu verändern, ist in Zeiten von Brexit und Globalisierungs- und EU-Kritik keine besonders schwer zu beantwortende Frage. Nur sollte man seine wahren Ziele nicht verbergen. Und Journalisten nicht vorschnell beschuldigen “Fake News” zu verbreiten.

Immerhin: Der Anker sitzt.

Es gibt aber noch einen weiteren, psychologisch-politischen Grund, warum die Charta mehr ist ein luftig-fröhlicher Debattenanstoß. Denn sie setzt einen “Anker” in der Debatte.

Exkurs: Die Ankerheuristik ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie, der auch in Rhetorikseminaren gern einmal erwähnt wird. Gemeint ist: Wer die Initiative ergreift, setzt den Startpunkt einer Diskussion, eines Verhandlungs- und Denkprozesses. Das führt dazu, dass nicht rationale Gründe, sondern eben dieser Anker das Ergebnis des Prozesses in eine Richtung verzerrt. Die Digital Charta ist genau das: Ein Anker. Exkursende.

Wenn Martin Schulz also am 5. Dezember 45 Minuten lang mit dem Soziologen Heinz Bude dem Rechtsausschuss die Charta vorstellt (Tagesordnung, PDF), ist der Ausgangspunkt klar. Der Diskursraum ist durch die Autoren sowie die teils offenbar recht leichtfertigen Unterzeichner der Charta abgesteckt. Um nur den besonders kritikwürdigen, freiheitsfeindlichen Artikel 5 herauszugreifen: Soziale Netzwerke sollen Hetze aktiv “verhindern” (was deutlich mehr ist als Hetze zu löschen). Dass diese Richtung falsch ist, will ich nicht noch einmal ausführen. Aber ist wirklich noch Raum für die Ansicht: “Nein, das machen wir überhaupt nicht, weil Internetdienste nicht zu Debatten-Kontrolleuren werden sollen!”?

(Dass Martin Schulz das Papier vorstellt, ist übrigens nach Aussagen eines Fachmanns in diesen Dingen sehr ungewöhnlich – ihm sei das, meint der Fachmann, “noch nicht untergekommen”.)

Die Suggestionskraft der Anzeigenkampagne führt im Übrigen dazu, dass manch einer seine Kritik zwar im Zwiegespräch mitteilt, aber um Himmels Willen nicht öffentlich als Spielverderber auftreten – oder gar “in der rechten Ecke stehen” – will. Dabei sind gerade die Neinsager interessant: Der Chefredakteur des “Geo”-Magazins, Christoph Kucklick, hat sich geoutet. Nicht unterzeichnet haben Journalisten, eine renommierte NGO und ein renommierter und bekannter Hochschullehrer, die sich aber freilich noch nicht öffentlich geäußert haben. 

Wer hat noch nicht unterzeichnet und warum nicht?


3 Lesermeinungen

  1. Acata sagt:

    ..........
    Es ist beängstigend das keiner was daran findet was gerade unter §5 abgehandelt wird. Man bekennt sich zwar zur Pluralität der Meinungen aber es zeigt sich ja schon heute das man dann alle Meinungen die man nicht mag unter “Hatespeech” zusammenfasst und dann alle Meinungen erlaubt, solange sie ungefähr der Meinung, gerade des links-liberalen Mainstreams entspricht.
    Hass ist aber tatsächlich erlaubt, ich darf hassen und Hasse auch äussern, das ist auch Teil der Meinungsfreiheit, während safe spaces und ähnliches es eben nicht sind.

    Das natürlich die Zeit an vorderster Front dabei ist ist nur ein weiterer Indikator das es hier nicht um eine Charta der Freiheit geht sondern darum die öffentliche Debatte einzuhegen in einen Bereich der einem selber gefällt.

  2. NewClarity sagt:

    Demokratie geht anders
    Wer TTIP wegen angeblicher Geheimverhandlungen kritisiert hat, müsste jetzt aufschreien: Ein kleines Grüppchen ohne demokratische Legitimation greift sich einen willigen Parlamentspräsidenten, um ihr Steckenpferd quasi-gesetzlich zu verankern, zumindest aber die dahinterstehenden Ideen. Mir gefällt das nicht, wenn sich Spitzenpolitiker schon etwas greifen, bevor die öffentliche Diskussion gestartet ist. Dann können wir auch Foodwatch, Greenpeace und (beliebigen Konzern einsetzen) Gesetze schreiben lassen.

    Zum Inhalt:
    Es ist offensichtlich, dass viele Begriffe und Bestimmungen enorm interpretationsfähig sind. Das gibt dem Gesetzgeber (und der Justiz) einen gefährlich weiten Spielraum (der links wie rechts treffen kann) und erschwert eine Diskussion darüber.
    Besonders unerträglich scheint mir der §5, der Maßnahmen gegen Hatespeech etc. fordert. Dass es hierfür nicht einmal einen deutschen Begriff gibt, zeigt schon die Fragwürdigkeit desselben. Beleidigungen und Hetze sind schon justiziabel, was darüber hinausgeht ist freie Meinungsäußerung. Seien wir doch ehrlich: Hatespeech = pointierte Meinungsäußerung, die irgendjemandem nicht gefällt. Ähnlich wie beim Unwort Populismus.
    Wenn man natürlich die Internet-Konzerne zum Büttel der politischen Korrektheit machen will, bleibt am Ende – schon weil diese sich schützen müssen – von der Rede- und Meinungsfreiheit nichts mehr übrig. Das mag dem Juste Milieu gefallen, kann sich aber auch mal gegen sie wenden. Klar können wir dann auf chinesischen Servern schimpfen, aber mit meinem Verständnis von einem demokratischen Rechtsstaat hat das nichts zu tun.

  3. ALedig sagt:

    Hier schön zerpflückt
    Da wird jedem deutlich, was da für Amateure am Werk waren:

    https://bernhardkern.net/digitale-grundrechte-oder-denkt-ueberhaupt-noch-jemand-nach/

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