Wir sehen dieser Tage, wie das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – aus einem flirrenden, interessanten, manchmal albernen Kanal der Massenkommunikation ein Petzportal für selbstgerechte Muffelpötte macht: Die Rede ist von Twitter, ein wenig auch von Facebook, vor allem aber vom Kernirrtum der SPD, nämlich der grotesken Überschätzung dessen, was Recht zu leisten in der Lage ist. Womöglich sickert diese Einsicht nun auch bei Bundesjustizminister Heiko Maas durch. Denn auch er wurde früher einmal durch Hassrede auffällig, auch einen seiner Tweets hat Twitter jetzt gelöscht.
Die Sozialdemokraten entsetzen derzeit durch verblüffend freiheitsfeindliche Äußerungen – manche plädieren geradezu für lupenreine Zensur. Eva Högl (SPD) etwa meint, Inhalte müssten erst einmal verschwinden und erst nach rechtlicher Prüfung wieder online gestellt werden.
"Man möchte doch diese ekelhaften Dinge nicht länger im Netz sehen. Wenn das strafrechtlich relevant ist, muss es erstmal verschwinden. Wenn es nicht zu einem Strafverfahren geführt hat, kann es wieder draufgestellt werden", sagt @EvaHoegl @spdde zum #NDG https://t.co/KZGgyqYyBv
— radioeins (@radioeins) January 4, 2018
Das ist beinahe genau die juristische Definition von “Zensur”, nämlich einer staatlichen Vorprüfung.
Sawsan Chebli (SPD) irritiert mit der Andeutung, dass Rechtskonservative etwa in der AfD oder Thilo Sarrazin (zugegeben, auch SPD) ihre Meinung nicht mehr äußern dürfen.
Meinungsfreiheit schützt man nicht, wenn man alles sagen darf. Höcke, Storch, Maier, Gauland… es wurde nicht besser.
— Sawsan Chebli (@SawsanChebli) January 5, 2018
Und über die vom SPD-Vorsitzenden Martin Schulz propagierte, grundrechtsfeindliche EU-“Digital Charta” war an anderer Stelle bereits ausführlich die Rede.
Die Partei braucht dringend Nachhilfe, was den Stellenwert der Meinungsfreiheit angeht – und auch in Sachen Humor. Viele SPD-Politiker verstehen Satire offenbar nicht und daher ist es ihnen herzlich egal, wenn diese neben Hetze gleich mit gelöscht wird. Es ist wohl kaum ein Zufall, dass die “Titanic” nie von Helmut “Birne” Kohl (CDU) verklagt wurde, nie von Roland “wo beginnt menschliches Leben” Koch (CDU) oder von Volker “wie sexy darf Politik sein” Bouffier (CDU), sehr wohl aber von Kurt “Knallt die Bestie ab” Beck (SPD), von Johannes Rau (SPD) und Björn Engholm (SPD). Auch Gerhard Schröder (SPD) zeigte sich dünnhäutig, als der Streit um seine Haarfarbe bis nach Karlsruhe ging.
Doch nicht nur enthemmte Zensurfreude der SPD sowie die übliche, entsetzliche Kenntnislosigkeit in Sachen digitale Welt führte die Bundesregierung direkt ins Chaos. Es kam ein geradezu kindliches, nämlich unkritisches Vertrauen in die Zauberkraft der Juristerei hinzu.
Wer das NetzDG will, will das Unmögliche, überfordert das Recht, reibt an einer Pet-Flasche, aber hofft auf einen Dschinn.
Bundesjustizminister und Volljurist Heiko Maas hat den Deutschen schlicht ein albernes Märchen erzählt: Dass Paragrafen nämlich in der Lage wären, die drängendsten gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit zu lösen: Hass, Verdruss und sozialen Verfall. Er hat sein Werkzeug überschätzt. Zudem war er, auch das ist ein wichtiger und unterbeleuchteter Aspekt, sauer, weil er, Maas, und andere Politiker, vor allem auf Kommunalebene, in sozialen Netzwerken wüst angepöbelt werden.
Doch Moment, rufen die Apologeten des NetzDG: Wie kann die Regelung denn eine Überforderung des Rechts sein, wenn es angeblich keine neuen Pflichten schafft? Ähnlich argumentierte SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles: Sie bemühte am Wochenende abermals die abgewetzte Phrase vom Internet, dass kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
Das NetzDG schafft jedoch sehr wohl neue Pflichten.
Zunächst aus ganz praktischen (für Juristen: “rechtstatsächlichen”) Gründen: Eine banale Beleidigung wie “Idiot” (Maas über Thilo Sarrazin) treibt in der realen Welt niemanden zur nächsten Polizeiwache. Folglich wird da nichts gelöscht oder zurückgenommen. Womöglich rennt der vermeintlich Geschmähte noch wutschnaubend nach Hause, aber wenn dann der Computer hochgefahren und bei Word die Briefvorlage aufgemacht ist, um eine gepfefferte Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft zu verfassen – ist der Ärger meist schon verflogen. Ein natürlicher Vorfilter verhindert also, dass aus rüdem Ton justizlähmende Scharmützel werden.
Auftritt NetzDG: Ein paar Klicks genügen, einen Strafantrag braucht es nicht, schon ist der Beitrag verschwunden – selbst dann, wenn es um einen beleidigenden Tweet des späteren Bundesjustizministers ging. So sieht das dann aus:
Es gehört allerdings inzwischen wegen dieser Löschungen zu üblichen Twitter-Nahkampf-Fähigkeiten, kompromittierende Textchen für später abzufotografieren und dann genüsslich zu präsentieren, sobald die Putzkräfte des Netzwerks zur Tat geschritten sind.
Sarrazin falsch geschrieben und öffentlich eine Beleidigung geteilt. Läuft beim 'antihass' Minister. #NetzDG pic.twitter.com/NUgPWeozfu
— Ali Utlu (@AliCologne) January 6, 2018
Doch auch juristisch betrachtet gilt im Internet mehr Recht und nicht weniger als in der realen Welt: Dort und in der Staatsanwaltschaft würde man über eine solche “Anzeige” nämlich nur müde lächeln: In aller Regel müsste nämlich der so Titulierte selbst einen Strafantrag stellen. Erstattet hingegen ein Dritter Anzeige aus Empörung über Sittenverfall oder um jemanden abzustrafen, passiert – gar nichts. “Idiot” bleibt dann einfach im Raum stehen.
Darf es sein, dass die Realität ein rechtsfreier Raum ist?
Es stimmt ja: Viele Pflichten des NetzDG trafen die Konzerne tatsächlich schon vorher. Die Pflicht zur Löschung entsteht aus der Störerhaftung in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch (sie steht keineswegs im Telemediengesetz, wie am Montag selbst eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in der Regierungspressekonferenz behauptete). Bisher konnten sich die Anbieter aber viel mehr Zeit lassen.
Das #NetzDG macht die Unternehmen nicht zu Richtern, das waren sie schon vorher. Es macht sie aber zu Richtern, die unter extremem Zeitdruck arbeiten müssen und denen bei Verspätung oder zu liberalen Entscheidungen Gehaltseinbußen drohen.
— Joerg Heidrich (@dasgesetzbinich) January 2, 2018
Das NetzDG ist also eigentlich ein HektikG.
Es verlangt den meisten Unternehmen Unmögliches in kürzester Zeit ab. Dabei ist die Sache mit dem Sagen-dürfen und Nicht-sagen-dürfen ziemlich kompliziert und reich an Grautönen. Hätte Maas das NetzDG auch nur bei einem schnellen Kaffee mit einem unausgeschlafenen Medienrechtler besprochen, hätte dieser ihm das Problem dennoch sicher schnell schildern können und zur Beerdigung des Projekts geraten.
Wie kompliziert ist es genau? So kompliziert (Beispiele aus der Rechtsprechungsübersicht von Andreas Stegbauer in der Fachzeitschrift NStZ 2015, 201):
“Siggi Heil” ist strafbar auch wenn ein “Siggi” gegrüßt wird, aber nur bei “bestimmter Intonation” – meint das OVG Berlin-Brandenburg. Deutlicher wird das Gericht nicht, sondern bezieht sich auf Zeugen, die “Sieg Heil” verstanden hatten.
Heute müsste man wohl sagen: Das wurde gemeldet, also muss es weg.
Der Künstler Meese darf wiederum den Hitlergruß zeigen: Das sei Satire, meint das AG Kassel. Ob der Tatbestand berührt, aber wegen Kunstfreiheit hingenommen wird oder das ganze dann schon gar kein Hitlergruß ist, weiß niemand – es ist strittig.
Das NPD-Plakat “guten Heimflug”, eine Karikatur orientalisch anmutender Personen auf einem Teppich, ließen VG Berlin wie auch OLG München durchgehen, denn: Es werde eine politische Position kundgetan, aber nicht Ausländern pauschal das Lebensrecht in Deutschland abgesprochen.
Beim Plakat “Gas Geben” bemerkte das VG Berlin im Übrigen sehr wohl, dass eine Referenz auf Gaskammern gemeint sein könnte. Aber eben auch, dass es einen solchen “volkstümlichen” Ausdruck für beschleunigte Politik gibt. Und dann heiße es nun einmal im Zweifel für die Meinungsfreiheit.
Testfrage zwischendurch: Hätten Sie das auch so entschieden?
Weiter:
Die Ausgliederung von Ausländern in Deutschland aus dem Sozial- und Rentenversicherungssystem zu fordern und deren Rückführung im Rahmen eines 5-Punkte-Plans reichte dem Landgericht aus Berlin, um von einer Volksverhetzung auszugehen. Das Kammergericht hob das Urteil aber auf: Denn das sei noch nicht gleich eine Aufforderung zu Willkürmaßnahmen und zudem sei derlei nicht ohne weiteres geeignet, den “öffentlichen Frieden” zu stören.
Hätten Sie da von selbst an das Tatbestandsmerkmal “öffentlicher Friede” gedacht?
“Deutsche wehrt Euch – gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!” ist ein wenig herziger Slogan, aber dennoch rechtmäßig. Denn trotz Wortschöpfungen wie “multikriminell” und “sozial geht nur national” könnte derlei auch als überspitzte Beispiele für Folgen einer falschen Politik gesehen werden, so sieht es jedenfalls der Bundesgerichtshof. In seiner Gestalt übte der Staat also Zurückhaltung, erlaubte das Plakat. Man darf annehmen, dass der Senat dennoch Ekel empfand, angesichts der braunen Grunzer.
Noch ein bekanntes Bonus-Beispiel aus jüngerer Rechtsgeschichte: Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel darf man “Nazischlampe” nennen – aber eben nur in genau jenem Kontext der “extra-3”-Moderation, urteilte das sonst ziemlich strenge LG Hamburg.
Wo Gerichte lange brüten und sich bisweilen irren und später korrigieren, drückt der Denunziant nun einen Knopf, daraufhin bekommt ein müder Kontrolleur von Twitter oder Facebook ein paar Sekunden Zeit, die Mitteilung zu billigen (und damit die später vom Arbeitgeber veröffentlichte Löschquote zu schmälern) oder ihr flugs den Garaus zu machen. So entsteht privatisierte Justiz, so entsteht “Overblocking”. Es wurden inzwischen sogar Meldungen gelöscht, in denen lediglich über eine Löschung berichtet wurde.

Twitter erzählt zwar Journalisten, das habe alles nichts mit dem NetzDG zu tun – da muss aber selbst ein Sprecher eines anderen Technologiekonzerns kurz trocken auflachen.
Also weg mit dem NetzDG?
Politisch sollte sich da niemand Illusionen machen: Das NetzDG bleibt uns wohl erhalten. FDP und nun auch Grüne wollen wie die AfD das NetzDG zwar abschaffen, doch im Epizentrum der Müdigkeit, der werdenden Groko, interessiert das die Das-Sagen-Habenden derzeit nicht. Hatte denn irgendwer geglaubt, ein – netzaffiner, kluger – SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil würde daran etwas ändern? Die internetaffinen Gruppierungen um die großen Volksparteien (Cnetz, D64) bleiben ungehört. Das Internet wird zwar in jeder Rede beschworen, doch im politischen Mainstream ist es auch im Jahr 2018 nicht angekommen. Im Gegenteil: Der Chaos Computer Club wendet sich inzwischen frustriert ab, weil sein Rat zwar gelegentlich eingeholt, eben dieser aber meist ignoriert wird.
Und je lauter die AfD gegen das NetzDG brüllt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Koalition umfällt und damit ausgerechnet den Schmuddelkindern im Parlament recht gibt.
Das NetzDG ist Realität. Es errichtet ein perfides System mittelbarer Zensur.
Heiko Maas als Bundesjustizminister und Antreiber des Regelwerks hat wahrlich Spuren hinterlassen.
Hier wird ganz offen die Gewaltenteilung in unserer FDGO ausgehebelt
Anstatt die Plattformen unter Androhung hoher Bußgelder zur Löschung von Posts zu zwingen, die (häufig vom politischen Gegner ) denunziert oder durch automatische Wortsuche gefunden werden, hätte man auch Bußgelder androhen können, falls eine Plattform Leute posten lässt, ohne dass diese sich zuvor durch ein sicheres Verfahren (z. B. Postident oder neuer Personalausweis) eindeutig identifiziert zu haben. So hätte man die persönliche und strafrechtliche Verantwortung in die sozialen Medien gebracht (was ja angeblich die Zielstellung von Herrn Maas war). +++ Ich gehe einfach mal davon aus, dass das selbst Herr Maas klug genug ist, den Unterschied zwischen “Durchsetzung des Rechts” und “Werkzeug zur Denunziation Andersdenkender” zu erkennen. Ich fürchte die Freiheitsrechte werden durch das Netzwerk-Denunziations-Gesetz ganz bewusst ausgehebelt. Und gleich so clever, dass man als Betroffener kaum eine Chance hat, gerichtlich gegen das Netzwert-Denunziations-Gesetz vorzugehen.
Die ich rief, die Geister
Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das Tragische daran ist, dass es derzeit anscheinend kein wirklich funktionierendes Mittel gegen Rechtswidriges im Netz gibt. Aber Maas hat das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Jetzt finden wir uns faktisch in einer Reihe mit Ländern, denen wir Zensur vorwerfen. Das hätte einem einschlägig ausgebildeten Fachminister nicht passieren dürfen. Und der Regierung auch nicht: hat denn da keiner genau hingeschaut, oder hat man womöglich in moralischem Furor den Verstand ausgeschaltet?
Nein, das war nicht gut gemeint
Das Netzwerk-Denunziations-Gesetz wurde m.E. ganz bewusst so konzipiert, dass sog. “Aktivisten” ein bequemes Werkzeug zur Unterdrückung missliebiger Meinungen an die Hand bekommen. Und zwar ebenso bewusst wurde die Justiz aus dem Zensurprozess ausgeschaltet; denn die Justiz hätte ja Recht anwenden müssen.
Nicht überrraschend....
Das ausgerechnet SPD und Linke sich schon immer schneller empörten, denn sie pflegen schon seit den 68zigern den Duktus moralischer Überlegenheit, die sie sich selbst vor allem aufgrund anmaßender Urteilsermächtigung über ihre Elterngeneration angeeignet haben.
Es ist das Prinzip einen Schuldigen zu suchen und die Zwänge der Realität die auf untaugliche Menschen stösst, ignoriert.
Das haben sie im Grunde mit ihrer Vorgängergeneration gemeinsam, den unbedingten Glauben moralisch überlegen zu sein, da ändert auch eine roter Farbanstrich wenig dran.
Die Tragik liegt darin, dass man Sympthome mit Ursachen verwechselt, und wer vermeintliche Sympthome bekämpft erschafft die Ursachen selbst wieder neu.
Alle diese Vorwürfe sind im Grunde ein Kampf gegen das eigene Spiegelbild, das sich dadurch selbst in der Realität als Gegengewicht erzeugt.
Es war ein Fehler den Marsch durch die Institutionen zuzulassen, ohne auf die Einhaltung der Prinzipien zu pochen oder Landfriedensbruch auch rechtlich zu ahnden.
Mit den Folgen müssen wir nun leben.
Es war auch ein Fehler solche Ausdrücke wie “Birne” zu dulden, nicht im Sinne rechtlicher Verfolgung, sondern gesellschaftlicher Akzeptanz.
Jemand der so agiert hätte eigentlich mangels Charakter auf der Karriereleiter unberücksichtigt gehört.
Wir bekommen nun das Ergebnis, wenn man duldet, das sich die einen und sei es auch aus vemeintlich moralisch überlegener Position, über andere Erheben.
Gleiches Recht gilt für alle und so tun dies nun auch weniger moralisch vertretbare Motive.
Viel interessanter . . .
Sehr geehrter Herr Wieduwilt, viel interessanter als diese Petitesse, sind Tweets von Herrn Maas aus den Jahren 2014/2015 kontrastiert zu seinen Aktivitäten und Äußerungen aus 2016/2017.
Wenn es eine Steigerung für 180°-Wende gäbe, dann würde diese wohl “Maas-Wende” genannt werden müssen.
Abschließend:
Zitat: “Wer das NetzDG will, will das Unmögliche, überfordert das Recht, reibt an einer Pet-Flasche, aber hofft auf einen Dschinn.”
Köstlich, herzlichen Dank für diesen Einfall.
Gruß C. Caire
Über gute 13 Jahre meines Erwachsenenlebens, zwischen 1981 und 1993,
war ich Ziel von “Hate Speech”. Erst als auch in Uniform in der Öffentlichkeit auftretender, überzeugter Bundeswehrsoldat. Dann als bekanntes Mitglied des rings Christlich Demokratischer Studenten an den in der Studentenpolitik mehrheitlich linken bis linksradikalen Universitäten.
Ich habe damals nicht gezählt, wie häufig ich das Ziel von Spott, Beleidigung, Unterstellung und Diffamierung war. Es hat mich nie von der eisernen Überzeugung abgebracht, dass nichts Zensur und Redeverbote rechtfertigt, weil das zu den unverhandelbaren Grundlagen westlicher Zivilisation gehört.
Wenn ich die Social Media Eindrücke der letzten 5 Jahre so Revue passieren lasse, dann gilt das für grosse Teile der Linken wie Linksliberalen heute nicht mehr. Sie wollen zensieren und propagieren bzw. rechtfertigen das ganz offensiv.
Zur Kenntnis genommen. Wie man unter diesen Voraussetzungen allerdings noch glaubwürdig (!) eindeutige Zensur durch Herrschaften wie Erdogan et al kritisieren will, ist mir ein Rätsel. Bewusstseinsspaltung oder die Überzeugung, nur linke Meinungen verdienten Redefreiheit?
Das Erschreckende daran – fast alle Verächter von Meinungsfreiheit im Westen kommen aus dem absoluten Herzland von Liberalen und Linken, wo Konservative oder Rechtspopulisten inexistent sind, mit 0 Prozent. Nämlich aus den geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen. Für mich persönlich habe ich daraus bereits geschlossen, was da wohl heute gelehrt wird …
Gruss,
Thorsten Haupts