Auf den ersten Blick dürfte bei Arbeitnehmern diese Meldung für Schrecken sorgen: Das Bundesarbeitsgericht lässt Arbeitgebern freie Hand bei der Entscheidung, ob sie von ihren Mitarbeitern schon am ersten, zweiten oder – wie bisher üblich – erst am dritten Tag der Krankheit ein Attest verlangen möchten. Doch dafür gibt es keinen Grund. Weiterlesen

Corinna Budras ist Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und Autorin für F.A.Z. Einspruch.
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Hendrik Wieduwilt Jurist und Wirtschaftsredakteur der F.A.Z. in Berlin
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