Deus ex Machina

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Über Gott und die WWWelt

Der richtige Kampf gegen Stalking mit falschen Waffen

Mit der grossen Keule gegen das wachsende Problem Stalking: Eine emotioale Petition drängt auf eine drastische Strafrechtsverschärfung, die selbst monströse Züge trägt.

Letzte Woche bekam ich eine Mail von Change.org. Change schickt mir mit meiner Einwilligung immer wieder Angebote für Petitionen, deren Inhalte ich richtig finde, und dass man sich über dieses Mittel an die Parlamente und Ministerien wendet, ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Ich unterschreibe oft und gern, von Fracking bis zur Pille danach, und diesmal war die Antragsstellerin jemand, die ich kenne: Mary Scherpe ist eine Blogkollegin, sie hat mit der ZEIT die Projekte „Stil in Berlin“ und „Freunde von Freunden“ gemacht. Momentan ist sie allerdings mit ihrem Buch „An jedem einzelnen Tag“ in den Medien, in dem sie über ihre Erfahrung mit einem Stalker berichtet. Darum geht es auch in der Petition. Der Justizminister soll daran erinnert werden, dass man das Stalkinggesetz verschärft. Scherpe beklagt die in ihren Augen zu niedrigen Verurteilungen und möchte, dass es schon für eine Verurteilung reicht, wenn anstelle einer nachweisbaren Schädigung eine zum Schaden geeignete Handlung vorliegt:

Aus diesem Grund muss der Paragraf §238 des Strafgesetzbuches umformuliert werden: Es muss ausreichen, dass die Taten der Nachstellung durch Stalker dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Da ist natürlich zuerst der Reflex, auch zu unterschreiben. Stalkern das Leben zu erschweren ist ab einem gewissen Bekanntheitsgrad im Netz eine überaus verführerische Vorstellung. Sollen sie wissen, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen, denkt man sich, und es gibt ja wahrlich nicht wenige, gegen die ich mir Mittel gewünscht hätte. Da sind die Versuche eines verurteilten Ex-Webunternehmers, mein Umfeld und mich mit Terroranrufen unter Druck zu setzen. Da ist die Domainkaperung durch einen früheren FDP-Rechtsausleger, der dachte, er könnte mich über die dort eingerichtete Hassseite nicht nur diffamieren, sondern auch wegen der Namensrechte verklagen. Da sind die sexistischen Burschen bei StudiVZ, die ein ganzes Stalkingnetzwerk betrieben und dann, als ich es infiltriert und aufgedeckt habe, eine spezielle Gruppe einrichteten mit dem Ziel, mich aus dem Netz zu vertreiben. Da sind diverse Personen aus dem Lager der Extremfeministinnen, die eine richtige „Challenge“ betrieben, um meinen Twitteraccount abschalten zu lassen, wie es ihnen zuvor schon bei anderen gelang. Da sind Typen, die nicht nur Fake Accounts mit Namen einrichteten, die meinem ähneln, sondern dort auch den Eindruck erwecken wollten, ich würde über diese Zeitung herziehen – das war übrigens das einzige Mal, dass ich einen Justiziar einschaltete.

Da ist eine Ex-Piraten-Politikerin, die behauptet, ein „FAZ-Blogger“ würde sich mit Nazis solidarisieren, ein anderer aus dem Umfeld der „Aufschrei“-Bewegung meinte schon mal, bei der FAZ würde „Breivik“ bloggen, und weiterer betreibt im Moment eine Seite, die fragt, ob ich hier noch arbeite. In diesen Kreisen gehört es zum guten Ton, Gastautoren des Blogs unter Druck zu setzen und – gerade erst wieder angesichts des Umbaus bei der FAZ – auf die Vernichtung meiner beruflichen Existenz hinzuarbeiten. Der Umstand, dass ich hier oft schreibe, hat allerdings auch genau mit diesem Verhalten zu tun: Betroffen bin ich davon nicht allein, denn viele aus diesem Umfeld arbeiteten sich nicht minder verbissen an dem für mich verantwortlichen Herausgeber Frank Schirrmacher ab. Meine Problemchen waren nichts gegen den Hass, der ihm im Netz entgegen schlug, teilweise von Leuten, denen man auch schon mit den bestehenden Gesetzen des Persönlichkeitsrechts die Existenz hätte wegklagen können. Und natürlich redet man intern über den richtigen Umgang mit solchen Leuten, und ob es nicht besser wäre, sie offensiv mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen, wenn sich die Gelegenheit bietet.

Denn alle Stalker fangen erst mal klein an und steigern sich dann. Das hat etwas mit der Aufmerksamkeitsökonomie im Netz zu tun, durch die sie Erfolg haben. Es gibt typischerweise eine Entwicklung, die von der freien Meinungsäusserung über schlechte Witze bis zum Versuch reicht, andere aus dem Netz und der bürgerlichen Existenz zu vertreiben, und für all diese Stufen der Eskalation finden sich auch antreibende Claquere. Letzthin liess sich eine Bekannte scheiden, und ihr Ex-Mann nahm das zum Anlass, sie bei Twitter zu diffamieren – es war überhaupt nicht so, dass er deshalb seine Gefolgschaft verlor. Es gibt genug Leute, die sich daran ergötzen. Und es gibt sogar Frauen, die das offensichtlich auch attraktiv finden. Stalking ist eine Handlung, die nach Aufmerksamkeit giert, Stalker wollen zumeist, dass alle es merken, und dazu brauchen sie eine Eskalationsspirale. Es kann sein. dass ein Stalker dabei den Rand des Rechts betritt und noch einen Schritt weiter geht – und dann überlegt man, ob man diese Gelegenheit nutzen soll, um ihn rechtlich platt zu machen. Das ist ein fieser Gedanke, getrieben von Rachsucht, und man bekämpft ihn besser.

 

Ich habe deshalb mal jemanden davon abgehalten, eine derartige Person juristisch das Leben zur Hölle zu machen – und es danach bedauert. Es ist nicht so, dass solche Leute froh sind, noch einmal davon gekommen zu sein. Sie denken im Gegenteil immer noch, dass sie beste Gründe haben, ihr Treiben fortzusetzen, und im allerbesten Fall sehen sie aufgrund der „juristischen Erpressung“ davon ab, öffentlich weiter ihren legitimen Standpunkt zu vertreten. Meistens ist mir das alles egal, ich denke, die Leser können den Hass schon richtig einordnen, und wenn es mir zu bunt wird, dann kann ich mich schon wehren – aber manchmal denke ich mir auch, man müsste diesen ganzen Haufen einmal mit der juristischen Lage bekannt machen. Und ich weiss auch, dass viele Betroffene ähnlich denken. Man kann eigentlich im Netz nicht bekannt sein, ohne dass sich nicht irgendwo Leute und Grüppchen finden, die einen dort vertreiben wollen. Oder Post schicken. Manchmal ist es die Antifa und manchmal eine Durchgeknallte, die etwas von gemeinsamen Kindern phantasiert.

Insofern liegt der Wunsch natürlich nah, man könnte mit einem vergleichsweise einfachen Verfahren solche Leute ausbremsen. Legt man die Wünsche von Mary Scherpe zugrunde, müsste ich nicht warten, bis ich den Schaden habe und mich die FAZ entlässt, um mich gegen die diversen Leute zu wehren, die meine berufliche Existenz zerstören wollen. Es würde reichen, dass deren Tätigkeit dazu geeignet scheint, und ihre Aussagen in der Summe nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt sind. Statt mit der Pinzette der üblen Nachrede privatrechtlich an einen einzelnen Breivik-Ausrutscher heranzugehen, könnte ich eine Serie ähnlicher Bemerkungen sammeln und dann mit dem Stalkinggesetzhammer strafrechtlich draufhauen, dass denen Hören und Sehen vergeht.

Allerdings, und das macht es so problematisch, bin ich mit solchen Überlegungen nicht allein. Neben „Nazi“ und „Masku“ ist „Stalker“ im Moment einer der gebräuchlichsten Kampfbegriffe bei Twitter, und das Gefühl, man müsste maximalen Schaden verursachen, haben sehr viele, die empfindlich und labil sind. Es sind Kreise, die schon länger darauf drängen, die Gesetzgebung drastisch zu verschärfen – was beispielsweise ein sexueller Übergriff oder Nötigung sei, sollte doch bitte dem Empfinden der Opfer überlassen werden. Auch dort und bei Vergewaltigungen lauten die Vorwürfe an Gesetzgeber und Justiz, die Verurteilungen seien viel zu niedrig. Eine Gesetzesänderung beim Stalking böte da ganz neue Klageperspektiven, und selbst, wenn so eine Anzeige keinerlei Aussicht auf Erfolg hat: Für die Betroffenen hätte sie jede Menge unschöne Folgen. Wenn aber alle – pardon – Gestörten dank eines labbrigen Gummiparagraphen wegen einer blossen, selbst so eingeschätzten Eignung klagen können, wird es mehr Verfahren geben, und mehr Probleme – aber nicht mehr Urteile, und in der Folge kommt wahrscheinlich eine weitere kurz denkende Petition, die darauf verweist und fordert, dass wir das Gesetz noch viel, viel strenger machen müssen – man sieht das aktuell im Fall Edathy.

Das ist keine „kleine Korrektur“, wie Scherpe behauptet. Das macht aus dem klar umrissenen Gesetz eine beliebig einsetzbare Waffe. Ich denke nicht, dass mit so einer Änderung ein echter Stalker abgeschreckt wird. Aber auf der anderen Seite öffnet eine Erweiterung des Gesetzes die Tore der Hölle zur Empfindungsjustiz, und die ist besonders geeignet für die häufigen Stalker, die sich in aller Regel selbst als Opfer sehen. Ich würde sofort eine Petition unterschreiben, die sich für Prävention und Sensibilisierung einsetzt, für speziell ausgebildetes Personal bei Polizei und Justiz, das schnell aktiv werden kann, und für Beauftragte in Firmen und Schulen. Aber unser Rechtssystem ist für das Recht da, und das verträgt sich schlecht mit möglichst weit gefassten Interpretationsspielräumen. Schön sieht man das am prominentesten Gesetz mit Eigungsdelikt: Gotteslästerung. Ich möchte mit den Methoden des 21. Jahrhunderts und nicht mit denen des 19. reagieren können.

HINWEIS:

Mir ist voll bewusst, dass es ein hochemotionales Thema ist, und ich bitte hier und im Kommentarblog um eine gesittete Debatte.