Deus ex Machina

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Über Gott und die WWWelt

Netzkommunikation durch Arroganz und Abmahnung

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Das Amtsgericht Ingolstadt ist eigentlich noch ein Königlich-Bayerisches Amtsgericht. Das sieht man an der Architektur, die eher zu einem Lustschloss des Rokoko statt zu einem Gericht passt, aber das war eben auch noch die Zeit, als man Justizpaläste baute. Paläste, um dem Volk zu zeigen, dass das allgemeine Recht einen nicht minder wichtigen Platz in der Gesellschaft hat, als der Adel und wer immer sonst noch in Palästen wohnte. Ein klein wenig wohl auch, um die Grosskopferten ein wenig einzuschüchtern und festzuhalten, dass der Staat als oberste Instanz ganz oben steht, und dass sich nach der französischen Revolution doch einiges geändert hat. Ein Palast für alle. Das Recht steht über allem.

amtsgea

Ein schönes Amtsgericht haben wir da in unserer kleinen, dummen Stadt an der Donau, und wenn ich auf meiner Dachterrasse sitze, schaue ich hinüber auf das kupfergrüne Rokokodach und die hübschen Verzierungen. Aber trotzdem gibt es keinen Grund, sich da hinein zu wünschen, denn das Leben als Justiz ist gerade etwas unbequemer geworden – im benachbarten Neuburg, ebenfalls an der Donau, hat man nämlich einem Notarzt einen Strafbefehl über 4500 Eure und ein halbes Jahr Führerscheinentzug geschickt. Weil er ein zweijähriges Kind gerettet hat und bei der Blaulichtfahrt jemand etwas zu scharf ausweichen musste, und ihn angezeigt hat. Daher also der Strafbefehl, was ja allein schon als Wort einiges über das Verhältnis von Recht zum Bürger aussagt.

Diese Bürger jedoch sahen das nicht ein und forderten in Massen im Internet etwas, das ihnen gar nicht ansteht: Freispruch für den Notarzt. Schliesslich ist die Justiz unabhängig in ihren Entscheidungen und so kam es vermutlich eher zufällig, dass gleichzeitig der Generalstaatsanwalt in München die Akten anforderte. Mit folgendem Ergebnis für die Leute im Palast da drüben:

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.

Besonders formschön ist der Zusatz, dass die Petition und das Grummeln im Netz „überhaupt keinen Einfluss auf das konkrete Ergebnis“ hatte.

amtsgeb

Das muss man in Bayern mittlerweile dazu sagen, wo das Ansehen der Justiz in den letzten Jahren doch deutlich gelitten hat. Da war der Fall vom angeblich ermordeten und an Tiere verfütterten Bauern Rudi, der sich dann im Stausee in seinem Nercedes wiederfand. Da war der Fall Mollath. Und dann ist da noch der Fall der ehemaligen Ministerin und ihrem Mann und der Firma und dem Mörder, der die hübschen Autos baute. Das Bayerische Volk jedenfalls, so macht es den Anschein, ist gerade dabei, das Internet als Mittel zur organisierten Unmutsbekundung zu nutzen. Nicht weit weg von hier soll übrigens auch eine grosse Stromtrasse durch hübsche Dörfer laufen: Auch dieser Volksaufstand wird im Netz so hart geführt, dass der Ministerpräsident schon ein paar Kehrtwenden hinlegen musste.

Und davon schwärmte, dass er mehr Bürgerbeteiligung haben will. Das war nach der gescheiterten Olympiabewerbung für 2022 von München, die durch alle betroffenen Landkreise eine Trumm Watschn Mordsfotzn deutliche Ablehnung erhielt. Und dieses Ergebnis ist spannend gewesen, als bei der Bewerbung von München und Garmisch für die Winterspiele 2018 die Gegner 2011 bei einem Bürgerentscheid in Garmisch noch eine Niederlage kassiert hatten. Damals machte sich die Presse noch lustig über jene Bauern, die der Kern des Widerstandes waren. Zwei Jahre später waren die Bauern zurück und über alle betroffenen Landkreise hinweg erheblich besser organisiert. Und die Befürworter – schwarzer Ministerpräsident und roter Münchner Bürgermeister – waren danach schlau genug, keine verlorenen Schlachten mehr zu schlagen. Weil sie ja sonst immer sagen, dass das Volk hinter ihnen steht. Wenn es das dann nicht tut, stellen sie sich halt wieder davor und reden wie das Volk, was auch nicht schlecht ist.

amtsgec

Ich erzähle das nicht nur, weil gegenüber der Justizpalast steht und eine Freundin aus der Nähe von Garmisch kommt und sich nicht damit abfinden konnte, dass ihre Heimat von ihrer CSU für Olympia plattgemacht werden sollte. Ich erzähle das, weil nach dem Debakel des schöne italienische Sprichwort zog, dass die Mutter der Idio Merkbefreiten immer schwanger ist. Denn als Reaktion darauf überlegte der Bürgermeister von Berlin, ob man in seiner Pleitestadt, in der die Schulen zerfallen und der neue Flughafen modert, nicht ein paar Scheine in eine Olympiabewerbung und viele weitere Millionen in die Durchführung stecken sollte. Gedacht, getan, und um beim maulenden Volk die nötige Akzeptanz zu bekommen, gibt es dafür auch viele, liebe, nette, lustige Internetaktivitäten, die auch mir alle paar Tage vor die Nase geschwemmt werden. Den Gegnern auf ihre Spielwiese nachkriechen, sie dort für sich einnehmen und begeistern – man könnte fast meinen, die Berliner hätten etwas aus dem Top-Down-Debakel der Bayern gelernt.

Bis der Berliner Senat dann das Blog Metronaut abgemahnt hat – für eine Satitre, die die neue Bewerbung in die Tradition der Naziolympiade in Berlin stellte. Also. Ich mein, wenn ich schon der Senat der ehemaligen Welthauptstadt Germania bin und im letzten Jahrhundert drei totalitäre Regime beheimatet habe, die ebenfalls keinen Spass mit Kritik verstanden – dann würde ich es mir eigentlich gut überlegen, ob ich da gleich meine Anwälte zurückschiessen lasse, und ob mit so einem Angriff Steiner alles in Ordnung geht. Man kann den Humor von Metronaut billig oder daneben finden, aber so, wie sich die Geschichte gerade darstellt, ist die Aussenwirkung nicht eben günstig. Zumal, wenn der Fall dann solche Wellen schlägt. Ein paar hundert Leute hätten bis zur Abmahnung gekichert, der Rest der Nation hätte es gar nicht mitbekommen. Jetzt aber kann man froh sein, in Bayern zu leben – hier wurden die geplanten Olympia-Baumassnahmen mit den Enteignungen der Nazis am Obersalzberg verglichen, ohne dass jemand die Anwälte losgeschickt hat. Möglicherweise würden Gerichte befinden, dass Metronaut zu weit ging. Aber die Botschaft an das Netz ist nicht, dass da die netten Bewerber lustige Plakate durch aktive Bürgerbeteiligung wollen. Wer falsch lacht, kriegt in Berlin eine Abmahnung – so kommt das hier an und ich bezweifle, dass es die Form von Publicity ist, die eine Willkommenskultur für Olympia in Berlin fördert. Zumal noch vor einem Jahr in unseren Medien breit darüber berichtet wird, wie in Putins Reich Kriik an den stalinistisch anmutenden Winterspielen in Sotschi niedergeschlagen wurde,.

amtsged

Berlin ist dann doch noch nicht Moskau, und nach einer massiven Empörungswelle im Netz hat sich Metronaut jetzt doch wieder entschieden, die Motive online zu stellen und keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Natürlich kann jetzt gegen Metronaut – und deren vielfältige und erboste Spender und Unterstüzer – geklagt werden, und möglicherweise entscheiden die Richter auch zugunsten der Abmahnenden und der Organisationen, die von ihren letzten Veranstaltungen in Sotschi und China ganz andere Rechtssysteme und deren Beihilfe gewohnt sind.

Die Bayerische Erfahrung jedoch könnte eventuell lehren, dass der Gewinn eines Prozesses wenig ist gegen den Zorn, den das beim Volk auslöst. Besonders, wenn das Volk mit dem Netz umgehen kann. Ich muss damit leben, dass die Republik nun über die Tätigkeit des hiesigen, wirklich hübschen Gerichts empört ist, aber wenigstens haben wir einen Generalstaatsanwalt, der da nichts anbrennen lässt. Der Berliner denken, dass eine Abmahnung ihren Zielen förderlich ist. Es steht zu befürchten, dass damit das Thema wohl noch länger Aufmerksamkeit finden wird, gegen die kein gesponsorter Tweet, keine Freundschaft bei Facebook und kein hochbezahlter Kampagnenmanager etwas wird ausrichten können. Niemand im Netz mag Abmahner, egal ob Red Tube oder Rotes Rathaus. Schon komisch, dass ein Bayerischer Generalstaatsanwalt so etwas verstehen kann, und in Berlin betteln sie um eine Niederlage beim eigenen Volk, schlimmer als alles, was die CSU im Oberland bei uns daheim kassierte.


38 Lesermeinungen

  1. ThorHa sagt:

    "Niemand im Netz mag Abmahner", egal ob berechtigt oder unberechtigt.
    Stimmt. Wenn man “das Netz” machen lassen würde, käme dabei ein interessanter Rechtsstaat heraus: Jede/r muss darf dutzende, hunderte oder tausende Stunden Arbeit plus Material in was auch immer stecken und hat das Ergebnis dann – grosszügig und kostenfrei – dem “Netz” zur Verfügung zu stellen. Andernfalls nimmt, ach streichen wir das, anderes kann sich “das Netz” gar nicht vorstellen.

    Ja, ich weiss, dass der Don das wahrscheinlich nicht gemeint hat. Es diente der Illustration, wieviel Respekt ich vor “dem Netz” und seinen kreischenden Digital Natives habe. Keinen.

    Gruss,
    Thorsten Haupts

    • donalphonso sagt:

      Ich weiss, aber ein wenig Korrektiv und Druck aus dem Netz darf auch mal sein. Ich mein, es gibt hier sogar ein Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit – und zwar dafür, dass wir sie nutzen.

    • ThorHa sagt:

      Wird doch schon genutzt. Z.B. für eine neue Petition dafür, dass Kinder ihre Väter
      nicht mehr sehen dürfen, auf change.org :-).

      Sie haben natürlich recht – Meinungsfreiheit wie Demonstratiosnrecht dürfen, sollen, müssen in einer freien und lebendigen Gesellschaft genutzt werden. Nur ist die Netzabneigung gegen Abmahnungen eben nicht das stärkste Argument in diesem Kontext. Auch wenn ich die Aktion des Berliner Senates politisch reichlich dämlich finde

      Gruss,
      Thorsten Haupts

    • Idahoe sagt:

      Es gibt nicht das "Netz"
      Recht bedingt Unrecht, folglich stellt sich die einfache Frage:
      Welcher Rechtsstaat ist nicht gleichzeitig ein Unrechtsstaat?
      Recht ist immer ein willkürliche Setzung. Recht hat keine innere Logik, es hat gar keine Logik. Es braucht auch nicht verstanden zu werden, es dient nicht der Verständigung.
      Recht ist der Ersatz für den Gläubigen, für den Mangel an Verstand.

      Respekt, also Anerkennung ist etwas anderes als Akzeptanz. Die Anerkennung eines andere als Mensch ist bereits die Voraussetzung für Verständigung. Nur wer andere abwertet, damit sich selbst erhöht und den anderen entmenschlicht, dem reichen Regeln/Gestze, ihm reicht die Weisung, der Gehorsam gegenüber einem höheren Wesen.

      Ok, geht bei vielen über den Verstand…:

      https://pastebin.com/3UugGdDh

      Ein böser ungläubiger Mensch

    • kdm sagt:

      Zustimmung // schonmal
      Ich muss dem Herrn Haupts wiedermal Recht geben.
      .
      Übrigens, war da nicht schon mal so eine BERLINER Bewerbung um Olympia? in den Achtzigern? frühen Neunzigern? Und das ging ganz schön in die Hose? Wegen Veruntreuung(?), Geld-aus-dem-Fenster-Werfen, Bestechung(?), Unfähigkeit und so…?
      Und geklappt hat es natürlich auch nicht.
      Zum Glück! …sag ich als Berliner.
      .
      Gefunden:
      “07.03.91 -Der (Berliner) Senat bewirbt sich offiziell beim NOK für die Ausrichtung der Spiele im Jahr 2000.” Hier:
      https://bit.ly/1Af6Uq6
      .

  2. Don Ferrando sagt:

    Netz vs. Justiz
    Könnte es nicht auch sein, daß der gut begründete Einspruch des Rechtsanwaltes des Notarztes zu einer Neubewertung durch die Generalstaatsanwaltschaft führte?

  3. Yog Sothoth, Esq. sagt:

    Manchmal trifft es die richtigen.
    Ich frage manchmal was für Experten für solche Entscheidungen wie diese Abmahnung verantwortlich sind. Haben wohl alle “irgendwas mit Medien” studiert.
    Spätestens seit dem Imagefiasko das Porsche erlebt hat als sie DAS RENNEN Red Porsche Killer vs. Porsche unterbinden wollten, dürfte doch wohl jedem klar sein das eine gelassene, humorvolle Haltung gegenüber solchen Dingen die bessere Wahl ist.

    • greenbowlerhat sagt:

      Titel eingeben
      Ja nun, also da erinnere ich mich gar nicht mehr dran. Sehe aber jeden Tag viele Porsches auf der Strasse. Mach ich da was falsch?

      Ich gebe Ihnen völlig recht, dass Ruhe und Gelassenenheit oft die bessere Handlungsalternative darstellt. Und man die Wettbewerbs- und Markenjuristen, die oft so wirken als sei da ein Terrier eingekreuzt, manchmal besser nicht von der Leine lässt.

      Andererseits: das Netz vergisst zwar nichts, aber wir vergessen immer schneller, nach solchen Dingen etwas zu suchen. Auch deshalb weil es zu viele davon gibt. Wenn jede Suche im Netz hunderte von Aufregern zu Tage bringt, dann ist eigentlich nichts mehr aufregend. Von daher sollten Unternehmen oder Institutionen das nicht überbewerten.
      Bei natürlichen Personen meine ich aber in der Tat, dass diese gut beraten sind, gegen sie herabsetzende Dinge vorzugehen. Der Google Spanien Fall hat das gezeigt. Denn es darf gerne auch mal vergessen werden, dass einer vor langer Zeit mal ein Lump war.

  4. H.Huber sagt:

    1985 konnte das Volk noch nicht mitbestimmen
    Zitat Don Alfonso: “könnte eventuell lehren, dass der Gewinn eines Prozesses wenig ist gegen den Zorn, den das beim Volk auslöst. Besonders, wenn das Volk mit dem Netz umgehen kann.”
    Ja, wenn es das Internet 1985 schon gegeben hätte, wäre das Urteil gegenüber Herrn Wiesheu von der CSU wahrscheinlich auch nicht bei einer Bewährungsstrafe geblieben und das Ersturteil hätte Bestand gehabt. (Autobahnfahrt mit 1,75 % Alkohol, ein Toter, ein schwer Verletzter.)
    Zitat Don Alfonso:”….um dem Volk zu zeigen, dass das allgemeine Recht einen nicht minder wichtigen Platz in der Gesellschaft hat, als der Adel und wer immer sonst noch in Palästen wohnte.”
    Vielleicht war damals gerade die CSU Untermieter im Justizpalast ?

  5. Zakataks sagt:

    Immer schön die Wirkung bekämpfen!
    Piraterie gab es schon immer – allerdings war sie früher ein Untergrundphänomen. Das hat im wesentlichen damit zu tun, dass der Markt unter den gegebenen technischen Umständen gut funktioniert hat.

    Das es heute etwas anders wirkt, liegt nicht an den ‘kreischenden Digital Natives’, sondern an den nicht funktionierenden Märkten. Leider gibt es immer noch zu viele Großgrundbesitzer, die ihre immer unfruchtbarere Scholle mit Zähnen und Klauen verteidigen und eine funktionierende Neugestaltung der Marktmechanismen verhindern.

    Also schlage ich Herrn Haupts vor, sich politisch dort zu engagieren, wo das ‘Neuland’ beherzt beschritten wird.

    • ThorHa sagt:

      Äh - genau. Weil mein örtlicher Supermarkt mir die Biermarke "Superbreit" nicht
      in der englischen Ausführung mit dem wunderbar gestalteten Hagia Sophia Etikett anbietet, nehme ich mir ganz selbstverständlich das Recht, den Grosshändler Z 100 km weiter mehrfach im jahr zu überfallen, um “Superbreit” in der von mir gewünschten Version zu bevorraten.

      Nein, da möchte ich nicht beherzt mitschreiten. Bin da altmodisch.

      Gruss,
      Thorsten Haupts

  6. mariedt sagt:

    GERECHT..."GE(ist)R(atio)ECHT"?
    “GE”H(Lebe Human) “R”atio-“echt”(Geist Vernunftbasis echt)?

    Der (Bildungs-)Grad der humanen Vernunft, der Menschheit, Human, bestimmt den Grad ihrer humanen Gerechtigkeit, ihrer humanen Gleichheit und ihrer humanen Geborgenheit?

    Gruß
    W.H.

    • mariedt sagt:

      ???
      Die “Menge” der Gesellschaft(en) erhaltenden und Not wendenden?! Gesetze, Regeln, Soldaten…
      ist umgekehrt proportional dem humanen Vernunftlevel als Resultierende.
      Das Weltgeschehen, Gesellschaftengeschehen, ist “Qualität-Spiegel” unser aller “Vernunftqualität”…so, das sollte jetzt reichen:=)

  7. Christiane Hoss sagt:

    Olympische Spiele
    sind das, worum sie sich jetzt in Berlin bewerben wollen.
    Die Olympiade ist die vierjährige Zeit zwischen zwei Olympischen Spielen.
    Entschuldigen Sie die Besserwisserei, ich versuche es dummerweise immer wieder und kann mich nicht an den angebliich heute nun mal üblichen Gebrauch gewöhnen.
    Freundlichen Gruß
    Ihre
    Christiane Hoss

  8. Eulenburg-Hertefeld sagt:

    das Dritte
    “…im letzten Jahrhundert drei totalitäre Regime beheimatet…”

    Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge, welches das dritte Regime war.
    Etwa jenes unter Kohl?

    • Armin Perlich sagt:

      Zu das Dritte
      @ Eulenburg-Hertefeld:
      Ganz so schlimm war Helmut nun auch nicht… :-)
      Kaiser Wilhelm II, Drittes Reich und DDR.

      Viele Grüße

    • Eulenburg-Hertefeld sagt:

      das Dritte
      Na gut, als Ancien Régime kann das Kaiserreich mit dem Dritten Reich und dem Mauerreich natürlich irgendwie mitmaschieren.

    • Gast sagt:

      Titel eingeben
      Der Ungeist, die Unfreiheit und das Untertänige des dritten Reiches war nur eine Fortsetzung des durchaus totalitären, aggressiven, durch und durch hierarchisch-autoritären Imperialismus im Wilhelminischen Reich. Das war alles andere als eine “gute alte Zeit”. Man soll das nicht kleinreden und beschönigen. Allerdings war das nicht nur in Deutschland so, sondern ganz im Geist dieser Zeit, in allen imperialistischen scheindemokratischen “Nationen”.

    • donalphonso sagt:

      Frankreich hatte damals auch totalitäre Bestrebungen nach einer Art Gottesstaat und wenn man das alles nachliest, muss man sich fast wundern, dass sie nicht auch in die Barbarei abgeglitten sind. Und auch in Bayern war die gute alte Zeit überhaupt nicht gut, und Russland war extrem übel.

      Aber. Es wäre auch anders möglich gewesen, und auch das deutsche Kaiserreich hätte so nicht werden müssen.

    • Yog Sothoth, Esq. sagt:

      Majetät brauchen Sonne!
      Das deutsche Kaiserreich mit DDR und Nazi-Deutschland in einen Topf zu werfen, halte ich doch für etwas gewagt. Ich glaube der Don meinte doch die Kohl-Junta :)

    • donalphonso sagt:

      Wenn man moderne Massstäbe anlegt, oder auch nur die der Republiken der damaligen Zeit, war das deutsche Reich eine autoritäre Militärdiktatur – und zwar spätestens während des ersten Weltkriegs. Natürlich hat man nette Erinnerungen an den Jugendstil und Franz Marc und die Brücke und so weiter -aber trotzdem, das war schon eine üble Kasernennummer, dieses Deutsche Reich.

    • ThorHa sagt:

      Das dritte ist eine gewisse Fehlsichtigkeit, mir wäre kein totalitäres Regime bekannt,
      in dem ein frei gewähltes Parlament bei gleichem Stimmrecht für alle (damals Männer) das alleinige Haushaltsrecht hätte und ausübte.

      Gruss,
      Thorsten Haupts

  9. Rupert Brasch sagt:

    Titel eingeben
    Vielleicht will der Autor sie (wenigstens ein wenig) mit dem Strafbefehlsverfahren auseinandersetzen:

    “Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem das Gericht ohne Hauptverhandlung entscheidet”:

    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/BesondereVerfahrensarten/strafbefehlsverfahren/index.php

    “Fakt ist, dass seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 sowie der EMRK 1953 das Strafbefehlsverfahren sowohl in der StPO als auch in der Abgabenordnung verfassungswidrig bzw. nichtig ist, denn es läuft dem absolut gefassten Grundrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht gemäß Art. 103 GG zuwider.”

    https://grundrechteforum.de/235905

    • Gast sagt:

      Titel eingeben
      Ja! Schaffen Sie unbedingt den Strafbefehl als im Vergleich zu einem die Tatverdächtigen viel belastenderen Strafprozess oder gar einem viel belastenderen und ins Leben eingreifenden Strafurteil viel diskreteren, dezenteren und milderen Mittel ab! Damit wäre jedem von der Strafjustiz ins Visier genommenen Bürger ungemein geholfen!
      Leute gibts… da kann man nur den Kopf schütteln.

    • donalphonso sagt:

      Es geht nicht um die Abschaffung, es geht um die Begrifflichkeit – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Justiz das eh oft genug wegen Überarbeitung macht. In dem speziellen Fall finde ich es menschlich einfach unanständig, einem Lebensretter so etwas auszustellen.

  10. Folkher Braun sagt:

    Tätärä
    Das war der Laden vom Genossen Walter, jene Zentralverwaltungswirtschaft ohne Plan, die wegen zunehmenden Personalmangels eingehaust werden musste.

  11. Nicolai sagt:

    1872-1918
    Deutsches (Kaiser-) Reich

  12. ash26e sagt:

    Was ist eine Justiz noch wert, wenn sie sich der öffentlichen Meinung beugt??
    Andersrum gefragt:” Wer haftet für Pfusch, den “die” Justiz veranstaltet? Oder kommen wir nicht um eine Beamtenhaftung herum?

    • Gast sagt:

      Titel eingeben
      Nun, solche Justiz entscheidet über Einzelschicksale immerhin zu recht “im Namen des Volkes”, weil sie den spontanen Intuitionen und stärksten Emotionen der Masse – der gefühlten und sich selbst bewussten Mehrheit – vollkommen entspricht: dann sind Staat und Mob im Bewusstsein der eigenen Macht selig vereint und genießen die Triumphe der Selbstherrlichkeit und vergessen alle narzisstischen Kränkungen, die Moderne, Atheismus, Gewaltenteilung, oder fremde anonyme Marktmacht in turboliquidkapitalgetriebener globalisierter Fremdbestimmung allen Staaten, ihren Bürgern und ihren Rechtssystemen zugefügt haben.
      Staat und Bürger, die zunehmend einfluss- und rechtlosen Nobodys dieser Gegenwart, sind dann wieder eine Größe im System und in der Weltgeschichte – zumindest für seelisch entlastende Momente, sozusagen 15 min des Glücks.
      *
      Diese Korrektur einer fortschreitenden Entmachtung und Demütigung erklärt die immer wiederkehrende Popularität von Scharia, Selbstjustiz und Volksgerichtsbarkeit durch das Urteil der Straße…
      *
      Der Mensch und sein Wille und seine Vorstellung von Gerechtigkeit wollen etwas gelten – und dazu sei jedes Mittel recht: DAS ist bei vielen der Kern ihrer Vorstellung von idealer Gerechtigkeit. Freilich, wo Opfer heroisch be- und geschützt werden, da müssen mutmaßliche Täter auch ohne Skrupel und ohne Gnade verfolgt und bestraft werden, und in einer solch heilen Welt gnade Gott jedem Tatverdächtigen. Abmahnungen sind da peanuts, wie ja auch die meisten Fälle von “Netzjustiz” zeigen. Vermeintliche Täter müssen vernichtet werden, möglichst in jedem Aspekt ihrer Existenz: beruflich, finanziell, in Ansehen und Leumund, familiär und auch bei Freunden und Bekannten: so wollen es auch shitstormer, cybermobber, Hassprediger und Hetzer – was ziemlich den Zielen und Methoden von Kirchenbann, Exilierung, Hexen- und Ketzerverfolgung, Proskription und Vogelfreiheit erinnert. Nichts wirklich Neues also. Sondern vielmehr altbekannte aber gut bewährte Methoden der Verfolgung den “Rechtsfrieden” störender Personen.
      Nun aber ist Recht nicht gleich (Masse und) Macht, es gibt kein “Recht des Stärkeren” (Rousseau), und gerecht ist der Schutz der Schwächeren vor Übergriffen Stärkerer, also auch vor staatlicher Justiz oder vor hitzköpfigen Gerechtigkeitsfans.
      *
      Dabei ist Verkehrsgefährdung durch anarchistische Raserei kein Kavaliersdelikt. Es sei ja gottseidank nichts passiert ist in diesem Zusammenhang gerade kein Argument: denn nicht auszudenken, wie groß der Schaden, wieviel Verletzte, Tote oder dauerhaft Versehrte, wenn doch was passiert wäre. Man frage mal Fahrrad- oder Motorradfahrer, was sie von Leuten halten, die sie nötigen, scharf und unkontrolliert “auszuweichen”. Wären sie im Unrecht, wenn sie der Meinung wären, auch für das Leben eines Kleinkindes dürfte nicht das Leben zahlreicher anderer aufs Spiel gesetzt werden? Für solche Fragen, Perspektivwechsel und Abwägung ist das “Netz” und seine hysterisch-manisch-bipolare Art des Schnell(ver)urteilens freilich der falsche Ort, und deswegen ist Recht in beschaulichen Gerichtsgebäuden mit behäbiger aber wägender Rechtsfindung besser aufgehoben als bei all den Herrn und Fraun Jedermann, die schneller den Colt ziehen und feuern als sie einen ganzen vernünftigen Satz denken können.

  13. Gast sagt:

    Titel eingeben
    Was, wenn der rasende Bayer bei der nächsten Rettungsfahrt einen Radfahrer, ein Kind, eine Mutter mit Kinderwagen oder einen Kindergartenausflug zusammenfährt?
    Aber gottseidank, es ist ja nichts passiert. Noch nicht. Freie Fahrt rasenden Rettern – auf solchen Straßen möchte ich nicht unterwegs sein müssen.
    Im übrigen: schön, dass Bürgerprotest in kleinen, relativ unbedeutenden Einzelfällen noch etwas bewirken kann.
    Jedoch zeigen solche Beispiele auch, dass die meisten Recht und Politik nur anhand von konkreten und überschaubaren Sachverhalten verstehen können, wenn es jedoch abstrakter und komplexer wird, ist Bürgerinitiative Fehlanzeige: Wenn einer rücksichts- und gedankenlos rast, um ein Kind zu retten, und dann – zu recht – gegen ihn ermittelt wird, weil er sich nun einmal strafbar gemacht hat: dann empört sich das Rechtsempfinden. Wenn aber gegen jeden ermittelt, spioniert und Belastungsmaterial gesammelt wird, und das ohne jeden Anlass, ohne geringsten Anfangsverdacht, wenn dieses Material jederzeit abrufbar auf ewig zur späteren Verwendung archiviert wird – wie bei der weiterhin andauernden und zudem noch fortschreitenden Datenüberwachung – dagegen rührt sich nichts und niemand. Weil es über das geistige Auffassungsvermögen der Mehrheit geht? Weil ja gottseidank nichts passiert? (noch nicht)? Weil das ganze ja unsichtbar stattfindet und das gleichsam (noch, noch!) ein Verbrechen ohne Opfer und ohne Schaden ist? Weil es zu komplex ist? Weil Bürger in diesem System ja ohnehin nichts ändern können, weil sie schon lange keine relevante Größe in allen Fragen von Macht und tatsächlicher Entscheidungsgewalt sind? (Das zumindest ist wahr, doch selbst dies ist allen noch längst nicht bewusst genug.)

    • donalphonso sagt:

      Es gibt da auch solche und solche, aber wenn da eine Sirene und ein Blaulicht ist, gehe ich weg. Die machen auch nur ihren Job und wer mal das Pech hatte, in der Pampa einen schweren Radunfall zu erleben und mit einem Sterbenden konfrontiert zu sein, der weiss, wie lang eine Minute sein kann. In dem Fall musste einer ausweichen. Mei. Passiert. In anderen Fällen kann man anders urteilen.

    • ThorHa sagt:

      Die herbeigeredete Machtlosigkeit des Bürgers ist die bequemste Ausrede für
      geistige und sonstige Trägheit, die ich bisher gehört habe. In einer parlamentarischen Demokratie sind Bürger allmächtig, sie können beschliessen, was sie wollen. Sie müssen nur bereit sein, den mit ihrer Entscheidung verbundenen Preis zu zahlen.

      Am beispiel Griechenland kann man das zur Zeit sehr schön durchdeklinieren: Die griechische Regierung hat mit den Bürgern im Rücken jedes Mandat, “Spardiktate”, Kreditkontrolle und Reformzwänge kategorisch abzulehnen. Sie muss jetzt nur noch jemanden finden, der ihr unter dieser Voraussetzung weiterhin Geld leihen möchte. Oder ohne Kredite auskommen.

      Gruss,
      Thorsten Haupts

    • greenbowlerhat sagt:

      Titel eingeben
      Ist denn das Zusammenfahren von Radfahrern, Kindern, Müttern mit Kinderwagen oder ganzen Kindergartenausflügen nicht sowieso allgemeines Berufsrisiko des Rettungswagenfahrers? Bei jeder Fahrt?

      Der Gesetzgeber hat nunmal entschieden, dass solche Fahrten und Fahrer gewisse Privilegien im Straßenverkehr haben, und dies aus gutem Grund. Denn in der Tat kommt es manchmal auf Minuten an. Sollen denn Radfahrer, Kinder, Mütter mit Kinderwagen oder ganze Kindergartenausflüge, die in Not geraten, leiden oder sterben oder irreparable Hirnschäden erleiden, weil der Notarzt eben verkehrsregelgerecht hinter dem mit Tempo 30 fahrenden 80jährigen hinterhertuckerte, und leider, leider später kam?

      Galt denn für die sich gestört fühlenden Fahrer nicht die Straßenverkehrsordnung, die zuvörderst das gegenseitige Rücksichtsnahmegebot regelt?

      Und man sollte auch nie vergessen, dass diese Rechtsvorschriften kein binäres Programm, und die Staatsanwaltschaften keine programmverarbeitenden Roboter sind. Sondern gerade bei diesen Fällen immer auch das sogenannte pflichtgemäße Ermessen anzuwenden ist. Zu beobachten war hingegen, aus meiner Sicht, ein borniertes Verhalten der Staatsanwaltschaft, welches meine Vorurteile gegen die bayerischen Versionen dieser Behörde leider wieder mal komplett bestätigte. Es sei an Augsburg erinnert, wo vor einigen Jahren mal die Staatsanwaltschaft gegen einen Strafverteidiger vorging, weil er seinen Mandanten verteidigt hatte.

  14. juerg sagt:

    der rasende notarzt
    skandalös finde ich schon mal, dass sich keiner zu blöd war überhaupt einen strafbefehl zu erlassen! dass man es jetzt zu einer anklage kommen lässt, ist nur recht und billig. ich erlebe es oft, dass verkehrsteilnehmer vor lauter tschinderassassa-musik und inhaltsleerer telefoniererei selbstvergessen vor sich hinfahren und hellauf erschrecken, wenn “urplötzlich” ein sanka oder polizeiauto mit sirene und martinshorn hinter ihnen steht und sie nicht wissen, wie man eine rettungsgasse bildet… mein mitleid mit einem, der rechts ranfahren muss nur weil ein rettungswagen mit blauchicht und martinshorn kommt und einen retten will, ist jedenfalls sehr begrenzt.

    • juerg sagt:

      FEHLER FEHLER in meinem Posting
      “…das man es jetzt nicht zu einer anklage kommen lässt…” muss es natürlich heissen!

  15. Peter sagt:

    Titel eingeben
    Die Namen des Strafbefehlsausstellers und des Anzeigers, für die Dauer eines eines Jahres als Aufkleber auf sämtlichen Notarzteinsatzfahrzeugen in Neuburg in der Form “Wie fahren nur für ‘Vorname Nachname’ und ‘Vorname Nachname’ ohne Blaulicht!” hätte wahrscheinlich des stärksten Lerneffekt im Palast der Justiz.

    In 25 Jahren Führerschein musste ich schon ein paar mal ausweichen und bremsen oder nachgeben, weil meinem Gegenüber erst das Talent und dann die Straße auf seiner Seite ausging.

    Ich hab keinen davon angezeigt, weil sich alle betroffen gezeigt und entschuldigt hatten, einer hat den Führerschein und das Auto verloren, aber nördlich der 2 Promille kann man dazu nur “Selbst Schuld!” sagen.

    Das war umgekehrt aber auch manchmal so (nicht wegen Alkohol, aber wegen jugendlicher Selbstüberschätzung), wenn auch mit den Jahren abnehmend und die letzten 15 Jahre gar nicht.

    In diesen 25 Jahren war ich aber auch als erste Person bei zwei Unfällen, wo ich heilfroh war, dass nach 35 Minuten erst der Notarzt und dann die Feuerwehr da war. Bein ersten Unfall hatte das noch über 1.5 Stunden gedauert, weil noch niemand ein Handy hatte, und es ging dann auch später im Krankenhaus nicht gut aus.

    Einen Fahrer eines Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht anzuzeigen, auf die Idee käme ich gar nicht – bislang hatte ich angenommen, dass man damit sich selbst anzeigt, weil man keinen Platz gemacht hat.

    So eine Frechheit wohnt normal nur bestvernetzten Lokalparteiadel inne.

  16. Die Juristin sagt:

    Kein Verstoß
    Der Strafbefehl (allerdings ein merkwürdig anmutendes Wort…) ist übrigens KEIN Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör, denn der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl EInspruch einlegen und damit eine Hauptverhandlung erzwingen.

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