Fazit – das Wirtschaftsblog

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Für alle, die’s genau wissen wollen: In diesem Blog blicken wir tiefer in Börsen und andere Märkte - meist mit wissenschaftlicher Hilfe

Frankfurts vergessene Notenbank

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Als das Silbergeld in Schubkarren transportiert wurde: Vor der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank gab es am Main die Frankfurter Bank AG. Sie ist mit Unrecht fast völlig vergessen. Denn man kann noch heute viel aus ihrer Geschichte lernen.

„Die Sachsenhäuser brachten das für die Anzahlung erforderliche Silbergeld auf Schubkarren mit“, heißt es in einer alten Schilderung des Frankfurter Geldwesens. Am Main „konnte man zu jeder Stunde des Vormittags zahlreiche Karren und Lastträger mit Säcken und Fässern Silbergeld in den Straßen in Bewegung sehen.“ Zugetragen haben sich diese Szenen in der Mitte des 19. Jahrhunderts; geschildert hat sie Rudolf Winterwerb, der Chronist der ersten Jahrzehnte der Frankfurter Bank. *)

An die Frankfurter Bank erinnert längst nur mehr der Buchstabe „F“ im Namen der heute noch aktiven BHF-Bank. Sie wurde im Jahre 1854 als Notenbank der Freien Reichsstadt Frankfurt gegründet und sollte durch die Ausgabe von Banknoten dem unpraktischen und die Wirtschaftsentwicklung hemmenden Bewegen großer Mengen Silbermünzen ein Ende bereiten. Die Noten der Bank beliefen sich auf den damals als Währung in Süddeutschland verbreiteten Gulden und waren auch jenseits der Stadtgrenzen wegen der Solidität der Bank geschätzt, auch wenn sie kein gesetzliches Zahlungsmittel waren und damit kein Annahmezwang herrschte. So schrieb im Jahre 1885 Meyers Konversationslexikon: „Eine besonders geachtete Stellung nahm in der kaufmännischen Welt von jeher die Frankfurter Bank in Frankfurt a. M. ein.”

Das ursprünglich in der – nomen est omen – Münzgasse ansässige Haus begründete eine reiche Tradition. Frankfurt könnte sich mit sehr wohl als „Stadt der Notenbanken“ bezeichnen. Die Stadt beherbergt derzeit die am Willy-Brandt-Platz (und bald im Frankfurter Osten) gelegene Europäische Zentralbank und die wenige Kilometer nördlich im Diebsgrund befindliche Deutsche Bundesbank. Zur Organisation der Bundesbank gehörte einst die für die Notenbankgeschäfte in Hessen zuständige und in der Taunusanlage ansässige Landeszentralbank (deren großer Saal noch heute für allerlei Vorträge und Konferenzen genutzt wird). Der im Jahre 1957 gegründeten Bundesbank ging die 1948 ins Leben gerufene Bank deutscher Länder mit Sitz ebenfalls in der Taunusanlage voraus.

Auch die Gründung der Frankfurter Bank besaß eine lange Vorgeschichte, denn die Etablierung einer eigenen Notenbank wurde am Main mehrfach erwogen und angesichts des Widerstands einflussreicher Privatbankhäuser mehrfach abgelehnt. Es gab aber auch Bedenken in der Frankfurter Politik; die Ausgabe von Papiergeld galt nicht wenigen Traditionalisten als ein fragwürdiges Unterfangen. Erst die Gründung einer eigenständigen Bank in Darmstadt, die man am Main als Bedrohung ansah, veranlasste die Verantwortlichen in Frankfurt, ihr eigenes Projekt zu realisieren.

So wurde die Frankfurter Bank als Aktiengesellschaft gegründet und mit einem strengen Regelwerk versehen, das ihr geschäftliches Abenteurertum verunmöglichen sollte. Die Bank arbeitete stets seriös, was sich an dem guten Ruf ihrer überwiegend durch Edelmetall, aber auch durch Wechsel (also Unternehmenskredite) und Wertpapiere gedeckten Noten ablesen lässt. Sie verdiente ordentliches Geld und schüttete regelmäßig Dividenden aus. Erster Leiter ihrer Geschäftsführung war Wilhelm Isaak Gillé, später von Gillé (1805 bis 1873): “Gillé hat die größten Verdienste um dieses Institut, das er von kleinen Anfängen schnell zu großer Bedeutung brachte und das er sicher durch die Gefahren der beiden Kriege, wie durch sonstige Krisen steuerte.”

Die Geschichte der Frankfurter Bank ist aber auch die Geschichte einer Notenbank in wirtschaftlich und politisch bewegten Zeiten. Diese Geschichte belegt, dass eine Notenbank in ihrer jeweiligen Zeit lebt und sich, ohne Prinzipien zu verraten, an die Herausforderungen ihrer Zeit anpassen muss, wenn sie ihrer Aufgabe nachkommen will.

Übrigens wurde die Bank anlässlich ihrer Gründung verpflichtet, der Stadt Frankfurt auf Verlangen innerhalb eines von Vornherein festgeschriebenen Rahmens Geld zu leihen. Heute würde man dies als gemeingefährliche Staatsfinanzierung durch die Notenpresse bezeichnen. **)

Zum einen zeigt die Geschichte der Frankfurter Bank, dass auch in Zeiten der Edelmetallwährungen ein beachtliches Auf und Ab an Wirtschaft und Börsen herrschte, das zudem mit grenzüberschreitenden Zu- und Abflüssen von Edelmetallen einher ging. So kam es vor, dass „die Gewölbe der Bank manchmal nicht ausreichten, um die Masse des Silbergeldes zu verwahren. In solchen Fällen musste das Silber in Säcken oder Kasten vorübergehend im Hof untergebracht werden, wo es natürlich von Militär bewacht wurde.“

Zu den wichtigsten Geschäften einer Notenbank gehörte damals das Diskontgeschäft, also der Ankauf von in Handelswechseln (mit maximal drei Monaten Laufzeit) verbrieften Unternehmenskrediten mit einem Abschlag („Diskontsatz“). Um den internationalen Geschäftsverkehr der Frankfurter Wirtschaft zu fördern, kaufte die Frankfurter Bank auch ausländische Wechsel an. So hatte im Jahre 1864 „der Verkehr in Wechseln auf auswärtige Plätze unter den Eingangs berührten Umständen ein glänzendes Resultat geliefert.“

Gelegentlich ging es schief, indem Wechsel platzten, weil das ausstehende Unternehmen zahlungsunfähig wurde: „Von den durch die Bank hier angekauften, und in der Krise des abgelaufenen Jahre nothleidend gebliebenen Wechsel auf auswärtige Plätze ist ein Theil noch nicht zum Vollen remboursiert worden.“ Manchmal dauerte es Jahre, ehe ausstehende Forderungen eingetrieben werden konnten. Hin und wieder verlor die Bank mit einem Wechselgeschäft Geld; ihre Existenz war jedoch wegen solcher Verluste nie bedroht.

Sie war durchaus bereit, traditionelle Grenzen zu überschreiten, wenn die Wirtschaft am Boden lag, um zur Stabilität des Banksystems und der Belebung der Wirtschaft beizutragen. Dies geschah im Anschluss an die Krise nach dem sogenannten Gründerboom in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts. Nachdem sich die Frankfurter Bank zuvor standhaft geweigert hatte, amerikanische Staatsanleihen als Sicherheit für Kredite zu akzeptieren, gab sie nach und nahm solche Papiere in den Bestand. Amerikanische Staatsanleihen waren nach dem Ende des Bürgerkriegs ein beliebtes Spekulationsobjekt in Europa.

Das Jahr 1866 beendete die Unabhängigkeit Frankfurts, das preußische Provinzstadt wurde, und damit die Glanzzeit der Frankfurter Bank als Notenbank. Die in Berlin ab 1876 agierende Reichsbank wurde Deutschlands führende Notenbank, auch wenn private Emittenten wie die Frankfurter Bank zugelassen blieben und, unter strengem preußischen Reglement, Noten ausgeben durften. Das Geschäft besaß im Schatten der durch die Politik protegierten Reichsbank aber auf Dauer keine Zukunft und so gab die Frankfurter Bank die Notenausgabe zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf.

Ihre Geschichte war damit nicht beendet; Ende des 19. Jahrhunderts baute sie sogar einen neuen Hauptsitz (siehe Bild). Sie etablierte sich als Vermögensverwalter und als Spezialbank für Wertpapiergeschäfte und verdiente damit deutlich mehr Geld als zu ihrer Zeit als Notenbank. Diese Phase endete mit dem Zweiten Weltkrieg. Nach 1945 verwandelte sie sich in eine Kreditbank für vorwiegend mittelständische Unternehmen – wiederum mit einem hervorragenden Ruf. Im Jahre 1970 ging sie als Ergebnis eines Zusammenschlusses mit der seit langem befreundeten Berliner Handels-Gesellschaft in der damals neuen BHF-Bank auf.

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*) Rudolf Winterwerb: Die Frankfurter Bank 1854-1929.  Druck- und Verlagsanstalt Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1929. 254 Seiten.

**) Im Zuge der Besetzung Frankfurts durch feindliche preußische Truppen im Jahre 1866 wurde Frankfurt vom siegreichen Militär kurzfristig eine Zahlung von 6 Millionen Gulden auferlegt, die von der Frankfurter Bank in der Not zur Verfügung gestellt wurde, da deren Keller voll mit Silber waren. In der darauf folgenden Hauptversammlung gab es lange Debatten darüber, ob der Vorstand damit die Unabhängigkeit der Bank verraten und eine Art unzulässige Staatsfinanzierung betrieben habe. Nach mehreren Jahren zahlte Preußen die Millionen zurück.

Das Bild zeigt den Ende des 19. Jahrhunderts gebauten neuen Hauptsitz an der Frankfurter Junghofstraße, der im Zweiten Weltkrieg bis auf die Grundmauern zerstört wurde. Bildquelle: BHF-Bank Aktiengesellschaft.

Eine kürzere Version dieses Beitrags ist am 12. Mai 2013 als “Sonntagsökonom” in der Frankfurter Allgemeinen Sontagszeitung erschienen.


3 Lesermeinungen

  1. rum sagt:

    Rheinische Volksstimme Köln No 131 v. 11. Juni 98
    Von der Reichsbank

    Zu den vielen Freiheiten, womit der Liberalismus das kapital ausgerüstet
    hat, gehört auch die Bankfreiheit, das Kapital konnte nach Herzenslust
    Banken gründen und sich zinsloses Geld verschaffen, womit dann die Berufsstände
    ausgewuchert wurden. Hat ein Landwirt Geld notwendig, so leiht er dasselbe
    und zahlt dafür 3, 4, oder auch wohl 5% Zinsen. Hat eine Bank Geld notwendig,
    so bedruckt sie eine Anzahl Kassenscheine und sie hat das Geld zum til
    umsonst. Dieses Kapitalistengeschenk war insbesondere in den 50er bis 60er
    Jahren in Deutschland zum Unfug geworden. Als das Deutsche Reich entstand,
    gab es außer zahlreichem Staatspapiergeld _33 Privatbanknoten und 140
    Papiergeldsorten._ Sechs Privatbanken besaßen ein _zeitlich unbegrenztes
    Privilegium_ der Notenausgabe, _einige Banken, z.B. die in Bückenburg, hatte
    sogar das Recht, Banknoten in unbeschränktem Maße herstellen zu können._
    Am besten sah es noch in Preußen aus, wo vor 1866 nur die Preußische Bank
    bestand, eine Königliche Anstalt mit staatlicher Verwaltung, zu der aber
    doch Privatkapital mit Gewinnbeteiligung zugelassen worden war. In das
    Bankenunwesen wurde durch das Gesetz vom 14. März 1875 Bresche gelegt. An
    die Stelle der Preußischen Bank trat die Reichsbank. Den übrigen bestehenden
    Banken konnte man zwar die ihnen verliehenen Privilegien nicht nehmen, aber
    es wurde bestimmt, daß ihre Noten nur dann im ganzen Reiche Geltung haben
    sollten, wenn sie sich den Bestimmungen des Reichsbankgesetzes unterwerfen
    würden, im anderen Falle sollten die Noten nur für den Staat gelten, der
    das Privilegium verliehen hatte. Die Folge war, daß sämtliche deutsche
    Privatnotenbanken mit alleiniger Ausnahme der Braunschweiger Bank entweder
    auf ihr Notenprivilegieum verzichteten oder sich dem Reichsbankgesetze
    unterwarfen. Das Privilegium der Braunschweiger Bank läuft 1952 ab, das
    von ihr ausgegebene Papiergeld hat nur in Braunschweig Geltung. Von den
    übrigen Privat-Banken, die sich den Bestimmungen des Reichsbankgesetzes
    unterwarfen, bestehen zur Zeit noch sechs, nämlich die “Frankfurter Bank”,
    die “Badische Bank” die “Württembergische Notenbank”, die “Bayerische
    Notenbank”, die “Bank für Süddeutschland” (in Darmstadt) und die
    “Sächsische Bank”. Zu den wichtigsten Bestimmungen des Reichsbankgesetzes
    gehört, daß das Reich nach 15 Jahren (also am 1. Januar 1891), dann aber
    nach je 10 Jahren das Recht hat, das Privilegium aufzuheben. Es ist das
    leider bis jetzt noch immer nicht geschehen und so verschaffen sich den die
    eben genannten 6 Banken noch immer zinsloses Geld zu gunsten ihrer Aktionäre.
    Allerdings ist es in diesem Punkte auch nicht viel besser bei der
    Reichsbank; denn die Reichsbank ist gleichfalls ein Aktienunternehmen und
    die Aktien gehören Privaten. Ein Mitglied der Zentrumsfraktion hat Ende
    der 70er Jahre eine Broschüre geschrieben, worin es heißt, daß die Aktien
    der Reichsbank sich nahezu ausschließlich in jüdischem Besitz befinden,
    so daß man die Bank auch wohl “eine Aktiengesellschaft von und für Juden”
    nennt. Vor den privaten Banken hat sie nun doch 2 Vorteile: 1. das Reich
    ist am Gewinn beteiligt, während bei den Privatbanken der Gewinn
    ausschließlich den Bankbesitzern zufließt; 2. die Verwaltung ist eine
    staatliche; die Aktionäre haben auf den Geschäftsbetrieb keinen gesetzlichen
    Einfluß. Auch enthält das Reichsbankgesetz in \S 41 die Bestimmung, daß das
    Reich nach einem Zeitraum von 15 Jahren (am 1. Januar 1891) und von da ab
    alle 10 Jahre nach vorangegangener einjähriger Kündigung die Aktien zum
    Nennwerte übernehmen kann. Den ersten Kündigungstermin am 1. Januar 1890
    hat man leider unbenützt verstreichen lassen, hoffentlich geschieht
    ähnliches nicht beim nächsten Kündigungstermin am 1. Januar 1900. Alsdann
    kann der neue Reichstag zeigen, daß er mit den Geschenken für den
    Kapitalismus einmal aufräumen will: _Die Privatbanken müssen verschwinden
    und die Aktien der Reichsbank müssen vom Reiche übernommen werden. In den
    Verdienst teilen sich dann nicht blos einige Juden [“einige Juden” von
    RB blau untergestrichen], sondern er kommt dem ganzen Reiche zu gute._

  2. faz-gb sagt:

    Fehler korrigiert
    @ Andreas Reinhardt

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe es korrigiert.
    Gruß
    gb.

  3. AndreasRheinhardt sagt:

    Fehler im Artikel
    “Die Reichseinheit 1871 beendete die Unabhängigkeit Frankfurts, das preußische Provinzstadt wurde, und damit die Glanzzeit der Frankfurter Bank als Notenbank.” Falsch. Frankfurt verlor bereits im Krieg von 1866 seine Unabhängigkeit (es wurde nicht nur besetzt und zur Zahlung von Geld verdonnert, wie man unter ** lesen kann, sondern gleich annektiert).

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