Sollen die Reichen für die Corona-Schulden zahlen? Eine Vermögensteuer oder Vermögensabgabe ist populär. Aber gar nicht so einfach zu verwirklichen.

Wenn es gut läuft, geht die Corona-Krise nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr ihrem Ende entgegen. Dann muss die nächste Bundesregierung den Laden wieder aufräumen und die Staatsfinanzen nach den vielen Hilfsaktionen wieder in Ordnung bringen. Es werde reichen, wenn Deutschland aus seinen Schulden wieder hinauswächst, hat Finanzminister Olaf Scholz vergangene Woche in der Bundestagsdebatte gesagt – doch er sagt auch bei praktisch jeder möglichen Gelegenheit: Er wünscht sich, dass die Vermögensteuer wiederkommt.
Nun weiß eigentlich jeder, dass es dabei vor allem um Symbolik geht. Mit einer Vermögensteuer ist der Staatshaushalt nicht zu sanieren. Könnte Deutschland zum Beispiel Amazon-Gründer Jeff Bezos enteignen, den reichsten Menschen der Welt, dann wäre das geplante Staatsdefizit fürs kommende Jahr immer noch nicht beglichen. Dazu müsste der Staat schon die acht reichsten Deutschen komplett enteignen. Fürs übernächste Jahr wären dann die SAP-Gründer dran und die Brüder Strüngmann, die die Entwickler des deutschen Corona-Impfstoffs finanziert haben. Und wie lange das reicht, ist offen.
Wenn man sieht, wie wenig Geld der Staat auf diese Weise holen kann: Kein Wunder, dass es ihm zu teuer war, die Höhe der Vermögen so sorgfältig zu ermitteln, wie es das Verfassungsgericht gefordert hat, und dass die Vermögensteuer dann unter den Tisch fiel.
Ein neuer Überblick über Vermögensteuern und Vermögensabgaben
Allerdings steht nicht nur Deutschland vor der Frage, wie man Vermögen richtig besteuert. Dazu gibt es jetzt einen neuen Überblick: Die Ökonomen Florian Scheuer von der Universität Zürich und Joel Slemrod von der Michigan-Universität in Ann Arbor haben internationale Erfahrungen und Untersuchungen verglichen.
Am Anfang steht die Erkenntnis: Richtige Vermögensteuern gibt es nur noch in Norwegen, Spanien und der Schweiz. Die meisten anderen entwickelten Staaten haben ihre Vermögensteuern inzwischen abgeschafft. Zwar wird in internationalen Vergleichen oft betont, dass es in anderen Ländern mehr „Steuern aufs Einkommen“ gebe als in Deutschland. Das allerdings sind häufig Grund- oder Immobiliensteuern, teils auch Erbschaftsteuern.
Die Vermögensteuer ähnelt der Einkommensteuer auf Kapitalerträge
Die Vermögensteuer selbst ähnelt der Einkommensteuer auf Kapitalerträge. Die gibt es ja schon. Nur gilt auch die Abgeltungsteuer von 25 Prozent in Deutschland oft als ungerecht niedrig. Aber dabei wird oft vergessen, dass 25 Prozent Abgeltungsteuer für viele Leute ungefähr so viel ausmachen wie eine Einkommensteuer von 48 Prozent, weil der ausgeschüttete Gewinn im Unternehmen schon besteuert worden ist und dann die Abgeltungsteuer noch obendrauf kommt.
Scheuer und Slemrod betonen: Eine Vermögensteuer ist dieser Abgeltungsteuer erst mal gar nicht so unähnlich, wenn es um das Steueraufkommen geht. Eine Vermögensteuer von einem Prozent kommt auf den gleichen Betrag wie eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent, wenn das Vermögen vier Prozent Rendite macht.
Die Wirkungen sind aber komplett andere. Die Vermögensteuer wirkt dann eher wie eine „Flat Tax“ auf das Vermögen: Die Steuer steht fest, unabhängig davon, wie viel Rendite der Steuerzahler mit seinem Vermögen tatsächlich erwirtschaftet. Wer eine Million Euro in Immobilien in der Frankfurter Innenstadt hat und daran eine hübsche Summe verdient, zahlt also genauso viel wie jemand, der eine Million Euro in Immobilien in der Eifel stecken hat, wo die Immobilienpreise nicht so schnell steigen. Ob dieser Aspekt der Vermögensteuer im Sinne der Erfinder ist? Wohl kaum.
Die Vermögensteuer hat unbeliebte Folgen
Das allerdings ist nicht die einzige zu befürchtende unliebsame Folge einer Vermögensteuer. Existenzgründungen könnten noch unbeliebter werden als jetzt schon, wenn erfolgreiche Gründer dann netto weniger verdienen. Diese Sorge halten Scheuer und Slemrod indes für übertrieben. Möglich sei aber, dass Reiche tatsächlich weniger sparen und investieren, ihr Geld stattdessen eher verjubeln. Ohne diese Investitionen gibt es auch für Arbeitnehmer nicht mehr so gute Arbeitsplätze, fürchten Scheuer und Slemrod, in der Folge könnten die Löhne der Arbeitnehmer sinken.
Es geht aber nicht nur ums Verjubeln, sondern auch um Steuervermeidung und um das Wegziehen. „Bei einer zweiprozentigen Vermögensteuer muss ich Deutschland verlassen“, sagte SAP-Gründer Hasso Plattner der F.A.S. vor einem Jahr. Vor allem für junge Start-ups mit hohem Marktwert und wenig Gewinn sei so eine Vermögensteuer schwer zu bezahlen.
Wie viel macht all das aus? Wie viel Vermögen würde gar nicht erst entstehen oder dem Zugriff des Finanzamts auf die eine oder andere Weise entzogen? Für Großbritannien hat das in den vergangenen Monaten ein Forscherausschuss berechnet. Nach sorgfältiger Analyse von Vermögensteuern und Studien in anderen Ländern kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: Eine Vermögensteuer von einem Prozent würde das besteuerbare Vermögen in Großbritannien um 7 bis 17 Prozent senken – aber nur, wenn die Vermögensteuer in allen Belangen optimal gestaltet ist. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass das Land noch mehr Vermögen verliert. Der Abschlussbericht der Kommission ist am Mittwoch vorgestellt worden, sie empfiehlt nun eine Vermögensabgabe. Thomas Piketty spricht sich für härtere Maßnahmen aus, die allerdings nicht jeder befürworten wird.
Ist eine Vermögensabgabe besser?
Eine Vermögensabgabe wird auch in Deutschland immer wieder gefordert. In der Vergangenheit wurden solche Abgaben oft nach großen Katastrophen beschlossen, zum Beispiel nach Pandemien oder Kriegen, wie wir in “Fazit” schon beschrieben haben, in Deutschland zuletzt nach dem Zweiten Weltkrieg. Meistens wollte die Politik dann die Lasten der Katastrophe umverteilen. Zahlen sollte, wer zufällig gut durch die schwierige Zeit gekommen war; bekommen sollte, wer viel verloren hatte.
Die Vermögensabgabe scheint einige Vorteile gegenüber der Vermögensteuer zu haben. Wenn man die Abgabe einmal feststellt und die Zahlung dann über viele Jahre streckt, unterscheidet sich die jährliche Belastung nicht sehr von einer Vermögensteuer. Aber die Größe der Vermögen muss nur einmal ermittelt werden. Das spart Verwaltungsaufwand. Und der Anreiz für Vermögende, das Geld zu verjubeln oder wegzuziehen, entfällt – zumindest theoretisch.
Der Theorie stimmen Scheuer und Slemrod zu, allerdings geben sie zu bedenken: „Das hängt entscheidend davon ab, ob die Politik so eine Steuer schnell einführen kann und ob sie glaubhaft machen kann, dass ähnliche Abgaben nicht immer wieder erhoben werden.“
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Bodenwertsteuer ist beste Vermögensteuer
Bodenwert besteuern. Hat viele Vorteile. Einfach zu bewerten (gut verfügbare Marktpreise). Große unverdiente, leistungslose Hinzugewinne werden abgeschöpft (Fairness durch Umverteilung, niemand kann etwas für “Lage, Lage, Lage”). Zwingt Immobilieneigentümer zur marktgängigen Verwertung, d.h. produktiver Einsatz wird erzwungen (Ansonsten ist der Boden nur Ballast der Geld kostet). Die Bemessungsgrundlage ist die Sicherheit, kann also nicht weglaufen. Das finden Banken und das FA super. Den selbstgenutzten Erstwohnsitz kann man befreien (oder auch nicht, ist Verhandlungsmasse). Wer Angst hat, dass die Regierung mit den Einnahmen Unsinn anstellt (nicht ganz auszuschließen): Man könnte die Einnahmen auch einfach pro Kopf gleichverteilen über die Bevölkerung (ob man das Grundeinkommen nennt oder nicht ist egal, die Bodenrente kommt dann auf jeden Fall allen in gleichem Maße zugute). Dirk Löhr hat dazu z.B. viel weises geschrieben. Produktives Unternehmsvermögen besteuern ? Nee. Parallel zur Bodenwertbesteuerung sollte man aber drauf achten, dass das Wie und Ob des Bauens nicht komplett überreguliert wird. Achja, das Grundgesetz müsste man wahrscheinlich dazu ändern. Bin großer Föderalismus-Fan, aber in diesem Fall sollte man das vereinheitlichen. Im Zweifelsfall nennt man es einfach anders und setzt es “on top”. Wird vlt das BVerfG nicht mögen, aber einen Versuch wär es wert. Und außerdem ist die Bodenwertsteuer auch ehrlich in ihrer Breite.
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Eine ausschließliche Besteuerung von Grund und Boden stellt doch eine krasse Benachteiligung All derer dar, die ihr Geld in Immobilien investiert haben.
Die Bewertungsgrundsätze der Bodenwertbesteuerung muß dann auch
auf andere Vermögensgüter übertragen werden, um den Gleichheitsgrundsatz einzuhalten. Viel Spaß!
"Bodenwert besteuern"
Kein Problem. Die Mieter werden sich freuen….
Eine Bodenwertsteuer
haben wir doch schon: die Grundsteuer. Als sog. Realsteuer knüpft sie an einen geschätzten Sollertrag an. Zur Bemessung der Steuer knüpft der Gesetzgeber bisher an Einheitswerte an (und nicht an nachfrageorientierte Verkehrswerte). Der Rückgriff auf die Einheitswerte ist systemkonform, weil es sich dabei in den meisten Fällen um Ertragswerte handelt. Die kürzlich geführten Diskussionen um eine Reform der Grundsteuer lassen vermuten, dass nur wenigen Diskutanten solche fundamentalen Grundlagen bekannt waren.
Kontras
Da es einige Reaktionen gab, die Threading-Funktion hier aber nicht nach unten verzweigen kann, antworte ich mir mal kurz selbst …
Kontra 1: “Die Mieter müssen das ausbaden”
Ja, da ist in gewisser Hinsicht was dran und das meinte ich z.T. auch damit, “dass die Bodenwertsteuer in ihrer Breite ehrlich ist”. Aber der Effekt, dass die Steuer nicht nur den belastet, bei dem sie erhoben wird, sondern auch andere Wirtschaftssubjekte, ist überhaupt nicht ungewöhnlich. Bei der Umsatzsteuer in dt. Ausgestaltung ist das am deutlichsten. Aber auch eine Unternehmenssteuer wird nicht nur den U.-Eigentümer treffen, sondern ggfs. auch die Angestellten oder die Kunden. Tatsächlich sind die Eigentümer sogar diejenigen, die am besten darauf reagieren können (z.B. durch höhere Preise oder niedrige Löhne, wenn es die entsprechenden Elastizitäten hergeben, oder Anpassungen bei der steuerlichen Gestaltung). Oder generell wenn Kapitalakkumulation erschwert wird, dann geht das Kapital woanders hin, das schadet nicht dem Kapital als solchem, sondern denjenigen, die davon profitieren (z.B. weil es die Produktivität ihrer Arbeit erhöht). Damit die Mieter nicht mehr als notwendig unter der Bodenwertsteuer leiden, ist es wichtig, dass das Ob und Wie des Bauens allgemein nicht zu stark erschwert wird. Dann werden für sie die Preise auch nicht allzu stark steigen, weil sie ihre Nachfrage nach Wohnraum einfach anpassen können (ein hinsichtlich Angebot und Nachfrage wirklich flexibler Markt regelt das sehr schnell ein).
Kontra 2: “Gleichheitssatz”.
Das ist ein weites Feld. Der Gesetzgeber darf durchaus unterschiedliche Dinge ungleich behandeln, es ist nur die Frage welche Kriterien er dafür aufstellt und ob diese Bestand haben. Eine Basisannahme bei der Bodenwertsteuer ist eigentlich, dass schon eine massive Ungleichstellung bei Grund und Boden vorliegt. Die Ungleichstellung ist die Ausgangssituation. Der Staat und die Gesellschaft fördern und produzieren urbane Agglomeration. Diese hat viele Vorteile durch Netzwerk- und Skaleneffekte. Das wiederum schlägt sich im Bodenwert nieder aber auch in Nutzungsvorteilen (produktivere Arbeitsplätze, kulturelles Angebot, Freizeitmöglichkeiten, usw. usf), davon profitieren Eigentümer und Bewohner. Der Mieter bekommt auch in der Stadt etwas dafür, dass er dort wohnt (Das ist übrigens ein Gerechtigkeitsproblem bei regionalen Mietendeckeln und ähnlichem, wenn man die Gesamtgesellschaft berücksichtigt). Diese Agglomerationsvorteile urbaner Verdichtung sollen durch eine Bodenwertsteuer auch nicht (komplett) zunichte gemacht werden, aber sie sollen (etwas) fairer verteilt werden. Die Bodenwertsteuer realisiert den Gleichheitssatz.
Hier ist ein Interview mit Dirk Löhr, das viele weitere Argumente anführt:
https://www.choices.de/bodenwert-ist-eine-gemeinschaftsleistung-thema-1219
Vermögensbesteuerung geht nicht, sagen sie, denn wir oder unser Vermögen ...
… zieht dann weg, ins Ausland.
Mit allem Pathos, der “zu Recht der Enteignung !!!” entfliehenden …
Ich bin damit einverstanden! Geht!
Aber lasst alles hier, was ihr nicht selbst erwirtschaftet habt, sondern durch anderer Leute Hände, Know-How, Treue, Aufrichtigkeit, staatliche Hilfe und soziale, patriotische Verantwortung (Hierbleiben) eurer Erblasser.
Bin immer ohne Staatsknete ausgekommen. Wollte ich auch nie haben.
Wenn ich aber unser Land eines Tages verlassen würde, bekäme ich dann Ihrer Meinung nach einen Ausgleich für jahrzehntelange 60-Wochenstunden-Maloche als Selbständiger? Ausgleich für jahrzehntelangen Urlaubsverzicht? Ausgleich für die einst exorbitant hohen Zinsen (mit einer 8 oder 9 vor dem Zinskomma) für meine zahlreichen privaten und geschäftlichen Investitionen? Bekäme ich einen Ausgleich für meine zahlreichen Geschäfts- und Finazierungsrisiken? Einen Ausgleich dafür, durch all mein Unternehmertum (mit mehreren Firmen) meine kleinen Kinder nicht so oft gesehen zu haben, wie ein 35-Stunden-Woche-IG-Metall-Arbeiter?
Fragen über Fragen….
Und ganz ehrlich: Bevor ich auch nur einen Euro-Schein umverteilen müsste, landete mein gesamtes Vermögen in meinem offenen Kamin. Dann hätte ich im Winter wenigstens noch einige Tage ein warmes Wohnzimmer. – Statt nichts.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögensteuer wegen ungleicher Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Eine gleichmäßige Bewertung von Geldvermögen einerseits und Sachvermögen andererseits ist aber kaum möglich, in jedem Fall aber sehr aufwendig. Man müsste Grund und Boden sowie Immobilien zum aktuellen Verkehrswert bewerten, wie dies auch bei Aktien und sonstigen Wertpapieren der Fall ist.
@ Korfuzius
Es geht beid en Bewertungen um weit mehr: Oldtimer, Gold und Goldmünzen, Diamanten und Schmuck, historische Waffen, Uhrensammlungen, Bargeld in Tresoren, usw.
Eine (jährlich?) gerechte Bewertung wäre so umfangreich, dass es für unseren Staat unterm Strich der Aufwand kaum lohnt, die Vermögensteuer zu reaktivieren. Dann wäre es tatsächlich eine Neidsteuer.
Berücksichtigt man dann noch diejenigen, die unserem Staat den Rücken kehren werden, wird es ein Nullsummenspiel.
daran wird es mangeln
“ob sie (die Politik) glaubhaft machen kann, dass ähnliche Abgaben nicht immer wieder erhoben werden”. Einmal eingeführt, 30 Jahre lang beibehalten, nur für einen Teil der Betroffenen beendet oder immer wiederholt … Das kennt man doch. Statt einer Vermögensteuer oder -abgabe wäre es doch sinnvoller, einmal die Staatsausgaben zu durchforsten, Verschwendung und Sinnloses zu streichen!
Der Fiskus als Wegelagerer , hier version 3.0 entwickelt von Neidern und den ewig
zu kurz gekommenen. Das lustige an der Sache ist, dass sich dies in keiner weise mehr von den Strauchdieben und Wegelagerern des Mittelalters unterscheidet, die die Kutschen der Reichen im Wald überfielen.
Mit dem Unterschied allerdings, dass Vermögende, die es geschafft haben, trotz absurd hoher Steuern noch etwas auf die hohe Kante zu legen, heute leicht ihr Vermögen umschichten können und werden. Alleine die Diskussion dürft schon täglich zig neue Konten in der Schweiz, den NL Antillen, den Channel Islands, den Bermudas, in Monte Carlo etc. entstehen lassen. Arm ist der, der nicht rechtzeitig dahingehend vorgesorgt hat.
Das lustige an ihrem Kommentar, Herr (!) Viki,
ist, dass es 1. in D keine “absurd hohen Steuern” gibt und 2. die wenigsten Reichen ihren Reichtum es selbst “geschafft” haben, sondern geerbt.
Covid Abgabe für online Handel
Der absolute Gewinner der Pandemie ist der Onlinehandel. Hier werden Exorbitante Gewine gemacht. Warum nicht eine Sonderabgabe von 5 € pro Paket, Retoure 10 €. Das hätte eine ökologische Komponente, würde dem Staat Geld für die Unterstützung des stationäen Einzelhandel bringen und evtl manchen wieder zurück inn die Geschäfte bringen. Gewinne werden zZ privatisiert, Verluste sozialisiert..
Preise im Onlinehandel kaputt
Dem würde ich zustimmen, aber die Preise und Gewinnmargen bei den Kampfpreisen im Internet werden immer geringer. Masse muss verkauft werden. Das wiederum sind kosten. mit 2 Milliarden musste der 16% Umsatzssteuernonsense erstmal umgesetzt werden und die Marktlage ist, dass 10 % Umsatzeinbußen bereits jetzt durch die Coronapandemie bei manchen Onlinehändlern zu verzeichnen sind.
Amazon ist hier ganz klar gewinner, für Einsteiger ist das der Markt mit dem größten Vertrauen, aber ehrlich gesagt finde ich dort etliche schwarze Schafe was bei einem Onlineshop mit Bewertungen und einem einwandfreien Impressum eher nicht der Fall ist.
Das der Onlinehandel uneingeschränkt profitiert ist also nicht immer richtig und eine Besteuerung wäre ungerecht und würde eher Marktteilnehmer aus dem Markt drängen.
Murks
In Frankreich gab es eine reine Vermögenssteuer, deren Wiedereinführung von Linken und den Gelbwesten heftig gefordert wird.
Die Erfassung aller Vermögenswerte (Häuser, Autos, Schmuck, Kunstwerke, Boote,….) war schlichtweg nie möglich. Schon gar nicht kostendeckend.
Und weil Kunstwerke von vor 1925 ausgenommen waren, haben die Reichen eben in solche Dinge investiert.
Viele Vermögenswerte haben keinen feststellbaren Wert solange sie nicht verkauft werden. Und wenn sie verkauft werden, greift ja die Einkommenssteuer. Das Ganze ist nur eine Bedienung des Neids bestimmter Leute, die es nie zu etwas gebracht haben. Damit kann man aber immer punkten.
Die Bemessungsgrundlage ist teils willkürlich
Der Soloselbständige, der für seine Altersrente eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat muss für den Wert der Versicherung Vermögenssteuer bezahlen. Der Angestellte mit Rentenansprüchen in der gesetzl. Rentenversicherung hingegen nicht. Wieso nicht? Wo ist der Unterschied. Eigentlich müsste der Wert von Rentenansprüchen in der gesetzl. Rentenversicherung ebenso behandelt werden. Das will die Politik aber offenbar nicht
Rentenansprüche
sind eben nur Ansprüche, und zwar auf ein Transfereinkommen, und kein verfügbares Vermögen. Die Ansprüche lassen sich nicht verschenken, verspielen, verschieben oder vererben, nicht mal versilbern. Sie werden in Raten erfüllt und erlöschen im Todesfall. Erfüllt werden die Ansprüche von anderen Menschen durch deren Arbeit. Und die haben auch keine spiegelbildlichen Schulden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialabgaben entsteht erst mit einem Anspruch auf Arbeitslohn.
Die Schere zwischen Arm und Reich
wird man wohl nie auf Dauer schließen können. Stellen wir uns vor, der Staat zieht alle Vermögen ein und verteilt sie gleichmäßig auf alle Bürger. Meine Prognose: 5 oder 10 Jahre nach der Aktion wird es wieder Arm und Reich geben. Und wir ahnen es: Bei den Armen und den Reichen wird es sich dann fast um denselben Personenkreis handeln…
@ Herr Michler, richtig. Aber der Staat wird bei einer sogenannten Umverteilung erst mal einen...
…erklecklichen Teil für sich einbehalten. Der Rest wandert zum Großteil nicht an die tatsächlich Bedürftigen.
Kurt Michler: "Die Schere zwischen Arm und Reich …
… wird man wohl nie auf Dauer schließen können. Stellen wir uns vor, der Staat zieht alle Vermögen ein und verteilt sie gleichmäßig auf alle Bürger. Meine Prognose: 5 oder 10 Jahre nach der Aktion wird es wieder Arm und Reich geben. Und wir ahnen es: Bei den Armen und den Reichen wird es sich dann fast um denselben Personenkreis handeln …”
Diese Beobachtung und Erkenntnis kann nur mit dem Debitismus, als eine “Beschreibung, dessen, was passiert, wenn Schulden im System sind” und dessen Kern die ‘Machttheorie’ ist, verstanden werden.
In meinem Kommentar https://blogs.faz.net/fazit/2020/11/16/erhard-und-die-ns-zeit-11903/#comment-9162 hatte ich ausgeführt, dass die Währungsreform 1948 zu einem Geldsystem führte, das immer auf Krediten aufgebaut ist (und diese wiederum auf Krediten, usw. usf.) bis man nach einer eventuellen theoretischen Rückabwicklung auf die Erstaustattung zurückkommt – eben die AGlF. Die Kreditinstitute schaffen Kredite auf der Grundlage notenbankfähiger Sicherheiten. Diese Kredite werden von der Zentralbank aufgekauft und dienen als Sicherheit für den Erhalt von Guthaben auf Geld bei der Geschäftsbank durch die Zentralbank – es gilt, die noch funktionierende Zweistufigkeit als Kern des heutigen Zentralbanksystems zu verstehen. Der Bankkunde hat jetzt Geld gut, aber noch lange kein Geld! Das Guthaben auf Geld kann jetzt auf Träger (= Aktivum) dokumentiert werden (Banknoten, Giralgeld, usw.) und dient per Machtakt der Zentralmacht zuvörderst als StZM und GZ. Aus der terminlich fixierten Rückübertragungsforderung des Kredits von der Zentralbank an die Geschäftsbank ergibt sich, dass das Geld als ein Passivum gleichzeitig Macht auf Zeit ist! Ich will ja nicht für Entsetzen sorgen, aber: Macht ist ein Passivum! @ Phoenix5′ (aka Stefan Gruber: Ein Buch für Keinen, Seite 60 –130) Satz: “Und über allem schwebt der Debitismus, der seine Zyklen abspult, egal welche Tricks die Politik anwendet.” zeigt, dass, sobald ein Machtsystem terminlich fixierte und sanktionsbewehrte Zwangsabgaben erhebt, die Menschen passiv der Logik des Debitismus und der Machttheorie unterworfen sind.
“Bei einem lupenreinen Kreditgeldsystem (also ohne jemals eine ‘Ware’ als Basis zu haben) kann ich die betreffenden Forderungen nicht nur zedieren (bei Banknoten = sog. ‘Geldumlauf’), sondern ihrerseits immer neu beleihen, und dies im Rahmen ihrer Fristigkeit. So entstehen die bekannten ‘Kreditpyramiden’, die zutreffend bezeichnet sind.” (Paul C. Martin am 11.06.2001)
Das System gewinnt seine Dynamik aus dem Wachstum der Kreditpyramiden selbst. Die auftretenden Kredit- und Geldsummen wachsen wegen des ‘Vorher-Nachher-Problems’ zur Überschuldung, sodass die Machtzessionen und damit der Machtkreislaufes des Geldes zurückgenommen werden: Die Zahl der von Inhabern auf der Grundlage von Eigentum geführten Unternehmen in der Landwirtschaft, im Handel und in der mittelständischen Industrie usw. ist aus debitistischen Gründen rückläufig. Eine breit besicherte Kreditvergabe mit einer möglichst langen wachsenden Basis des Systems verschwindet. Der Konzentrationsprozess ist unvermeidbar, sogar global über die nationalen Grenzen hinweg.
Paul C. Martin schreibt in
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=230842
“Mit den so geschaffenen Kreditpyramiden kann natürlich alles Mögliche gekauft werden, was sich seinerseits im Preis steigert (dadurch), wie Immobilien, Aktien, weitere Wertpapiere. Weshalb es niemand wundern sollte, dass sich in der “Realwirtschaft” nichts tut. Ein absolut logischer und nachvollziehbarer Ablauf also. … Auch die Handels- und Kapitalimperien der Oberdeutschen im Frühkapitalismus (16. Jh.) belegen dies aufs Trefflichste: Man startete als Weber (Fugger), also in der Realwirtschaft und endete als Staatsfinanzier, wobei man nur knapp den Folgen der Staatsbankrotte der 1550er Jahre entkam und sich aufs Land zurückzog. … Also: Nichts Neues unter der Sonne. Der derzeitige Durchlauf läuft streng entlang der Lage und Entwicklung der Staatsfinanzen: Je mehr Titel von dort kommen, desto bubbliger wird es, desto weniger erbaulich wird die realwirtschaftliche Lage, desto mehr Verrentungseffekte treten ein, desto schwieriger die Lage an den Arbeitsmärkten, desto problematischer die Lage der privaten Schuldner (die ja Schulden gemacht hatten, um ihre Lage zu verbessern, nicht zu verschlechtern), usw.”
Je länger sich Machtsysteme mit ihrem Zwang zur Vorfinanzierung halten, desto höher werden die Schulden mit dem Verrentungseffekt – bedingt durch den Kauf von Staatsanleihen.
“Der Titelhalter kassiert letztlich Steuern an Stelle des Staates und kann sich arbeitslose Einkommen einschieben, desto höher die Staatsquote (Bürokratismus), desto schneller der Verfall im Publikums-Sektor.” (Paul C. Martin am 9. Oktober 2003)
Das bedeutet, dass die Art der Demokratie, wie wir sie bis heute kennen und jetzt nur noch ohne politische Grundlegung als ‘Spektakel’ (Guy Debord) oder als ‘Orgie der Kommunikation’ (Jean Baudrillard) funktioniert, nicht mehr vorfinanzierbar ist und ihr Ende findet.
Die zunehmende Polarität von Arm und Reich ist eine Folge des Debitismus und systemimmanent – heute Kapitalismus genannt. Zinstragende Schulden und sich gleichzeitig vermehrende Guthaben bedingen einander (‘Schulden als Waffe und Heilsstab’). @Phoenix5 sagt: “Wichtig für die Stabilität eines kapitalistischen Staates ist die bürgerliche Mittelschicht, die zur Oberschicht strebt und die Armut fürchtet. Sie sind die Leistungsträger des Staates. Wenn diese erodiert, ist der Staat am Ende bzw. wird letztendlich von den Cäsaren übernommen, die mit der Macht des Geldadels brechen.”
Vielleicht sollte man es mal kreativ versuchen, mit digitaler Unterstützung
Was waren bisher die wesentlichen Argumente gegen eine Vermögens-besteuerung?
Einerseits hoher Verwaltungsaufwand, da die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer aufwändig sein kann. Vereinfachungen bei der Immobilienbewertung haben 1995 dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar angesehen hat.
Anderseits Liquiditätsprobleme des Steuerzahlers, da der Zahlung der Vermögensteuer in manchen Fällen kein adäquater eingehender Geldstrom vorausgeht, sodass die Zahlung der Steuer ggf. den Verkauf von Immobilien oder Firmenanteilen notwendig macht. Damit steht einerseits die Sicherheit von Arbeitsplätzen oder Wohnraum auf dem Spiel oder andererseits der Verlust von unternehmerischer Souveränität. Hohe Wertschwankungen z.B. bei Startups erhöhen noch das Problem. Wenn diese Probleme beseitigt wären und der Steuersatz bei 1% läge, wären auch dem „abwanderungsbereiten Kapital“ Argumente genommen, die heute gerne gegen eine Vermögens-besteuerung vorgeschoben werden.
Wie wäre es wenn man die Vermögensgegenstände in zwei Gruppen einteilte:
Gruppe 1: Vermögensgegenstände mit potenziellen volkswirtschaftlichen Kollateralschäden wie z.B. Unternehmensbeteiligungen (auch Aktien), Gebäude
Gruppe 2: andere Vermögensgegenstände wie z.B. Geld, Finanzanlagen (auch Aktien)
Basierend auf dieser Klassifizierung könnte jetzt die Besteuerung vorgenommen werden. Für die Vermögensgegenstände der Gruppe 2 würde die Bemessungsgrundlage ermittelt, darauf 1% Steuer berechnet und die Steuerschuld zeitnah eingefordert.
Für Vermögensgegenstände der Gruppe 1 würde die Steuer quasi zum volkswirtschaftlichen Nutzen „gestundet“. Stattdessen würde dem Staat jedes Jahr 1% des Vermögensgegenstands virtuell „übereignet“, aufgezeichnet in einem digitalen, zentralen Vermögensregister. Das „unternehmerische“ Eigentum verbliebe beim Steuerpflichtigen, der Staat bekäme dafür im ersten Jahr 1% der Unternehmensgewinne oder Mieteinnahmen. Auf eine Ermittlung der Bemessungsgrundlage könnte verzichtet werden da die Steuerzahlung sich an reinen Geldflüssen orientiert. Bei der Veräußerung des Vermögensgegenstandes erhielte der Staat x% des Veräußerungsgewinns. Der Staat hätte kein Recht auf unternehmerische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, sondern würde lediglich, wann immer Geld fließt, die „gestundete“ Steuer kassieren.
Eine gerechtere Besteuerung würde helfen die Schere zwischen Arm und Reich ansatzweise etwas zu schließen, das sollte man nicht an Corona festmachen. Der Verwaltungsaufwand könnte für einen Großteil der Vermögensgegenstände minimiert werden. Ein durch die Steuerschuld entstehender volkswirtschaftliche Schaden könnte vermieden werden. Dem Gleichheitsgrundsatz müsste meines Erachtens Rechnung getragen sein, da das Modell die Vermögenswerte realitätsgerecht abbilden würde
@ Herr Wallmeier
Als Vermieter einer mittleren zweistelligen Anzahl von Immobilien (bayerische Großstadt) sehe ich mich schon immer an den Grundsatz “Eigentum verpflichtet” moralisch und ethisch gebunden. Wer von meinen Mietern seine Miete ordentlich bezahlt, kann mit meinem uneingeschränkten Wohlwollen, bzw. meiner Hilfe und Unterstützung rechnen. Meine Mieter sehen mich als engagierten Eigentümer mehrmals wöchentlich.
Wenn ich hier darlegen würde, was mir (selbständig, ohne Rente aus der GRV) am Ende eines Jahres für meine private Altersversorung aus V&V zu meiner Verfügung steht, knieten Sie nieder und weinten bitterlich. Schon 2% jährliche Vermögensteuer würden mich in die Nähe des Ruins bringen.
Fazit. Die Alternativen sind beschränkt. Verkaufen oder Mieten anheben. Potentielle Käufer – vor allem institutionelle – werden die Mieten garantiert erhöhen.
Mit Blick auf die sogenannte Reichensteuer in Frankreich wird evident, dass Kapital flüchtig ist. Ich bin noch sehr unschlüssig. Eine reaktivierte Vermögensteuer werde ich für mich keinesfalls akzeptieren.
Volle Zustimmung zu "fefe96"
Ein Wohnungsvermieter mag zwar mit seinem Leben glücklich und zufrieden sein, aber wenn er sich das Ergebnis seiner Einnahmen-Überschußrechnung im Vergleich zum aktuellen Verkehrswert seiner Immobilie ansieht, der ja wegen der Zinspolitik der EZB exorbitant aufgebläht wurde, dann wird er demütig. Ein Überschuß von 2 % ist da keineswegs schlecht. Zieht man davon die Ertragsteuern ab und dann noch 1 % Vermögensteuer vom Verkehrswert, dann kann ein “Mietwohnungsmillionär” schon gleich zum Sozialamt gehen. Wer glauben Sie soll denn bei solchen Aussichten noch einen Cent in Immobilien stecken oder gar Mietimmobilien bauen ? Eine derartige Vermögensteuer wäre geradezu ruinös und das nicht nur für die “Reichen”, die manche aus purem Neid am Liebsten öffentlich auspeitschen ließen, sondern für die ganze Gesellschaft. Ich darf daran erinnern, daß wir ehrgeizige Menschen, die es im Leben zu etwas bringen wollen, nicht daran hindern können, das Land zu verlassen und woanders etwas aufzubauen. Auch werden wir mit einer solchen Steuer bestimmt nicht die Art Einwanderer anziehen und halten können, die in D viel schaffen und auf die Beine stellen wollen und können. Wie z.B. den BionTech-Gründer. Die gehen dann eben in die USA oder Kanada.